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3 (1894) (Geschichte der 1822 bezw. 1867 im Mannstamm erloschenen Häuser Posewitz und Casekirchen (Tümpling)) : mit Urkunden-Anhang, Bildnissen, anderen Kunstbeilagen, Nachträgen und Berichtigungen zu den drei Bänden, zwei Siegeltafeln, zwei Handschriftentafeln, General-Register für die drei Bände und dem Stammbaum von der Theilung in Linien an
Entstehung
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Gber-Stube und Kammer nci vibum einzuräumen und darneben dioselbigeauch Kllch und Keller zu ihrer Nothdurfft mit gebrauche>t zu lassen, gehaltenseyn soll. Aller maßen nun Herr Känffcr dem also mit der Zahlung nach-zukommen auch alle xruestuncku, sowohl wegen des Kaufs xrstii, als auch wegenderer auff bepden Güthern haftenden jährlichen Jinßen und Beschwerungen,(so verkäuffern bis und mit Aioünelis u. o. noch über sich nehmen, und hier-nechst die Einem Dohm-Capitul zu Merseburg? etwa noch zu rest stehende Lehn-Gelder und Auslösung vor die Key der Lehns-Canzley rückstehcnde Lehnbrieffeund dcßfalls restirende Gebühren unter sich selbst zu gleichen Theilen gleich-falls abtragen, auch hierzu die bey denen Unterthanen zu Blösien zu reststehende Lehnwahren und Zinsen bereits gewidmet und darauff auff gemein-schaftliche Unkosten einzutreiben sich erklähret) willig übernommen.

Als haben verkäuffern dein Herrn von Timpling den Besitz und Ligen-thum an nur erwehnten Ritter-Guthe Plesien und Bauer-Güthlein Meuschawißentlich und wohlbedächtig übergeben, der Lehn ausgelaßen und die sänimt-lichen Bothfeldischen Unterthanen zu Blösien an ihn, als ordentlichen Lehns-und Gerichtsherrn, gebührend gewiesen, auch beyder Güther landübliche Ge-wehr, rg,tüons dererjenigen Schulden und xrasbsnsionsn, so von ihres seel.Vaters Zeiten her noch darauff über vermuthen haften und dergestalt wichtig,daß sie über Zwey hundert Gülden oder mehr belauffen möchten, versprochen,Biß zur erfolgten ganzlichen Bezahlung aber derer sämmtl. Kauff-Gelder ihnenan sothanen Güthern ein beständiges Unterpfand ressrvirsb, auch beyde con-trahirende Theile zu steter fester Haltung solchen abgehandelten Kauffs dersxosxtioni, ob were ein anderes abgeordnet, ibsm des Betrugs, der verleznng,der Sezung in vorigen Stand, auch allen andern rechts behelffcn, wie dieNahmen haben, oder noch ersonnen werden möchten, aus freyen wohlbedächtigcnMillen kräftiglich abgesaget, gegenwärtigen Kaufs-Usoess doppelt zu Pappierbriugen laßen und selbigen mit vordruckung Dero adeligen Petschaften, nebstdenen Herren Onraborsn eigenhändig unterschrieben, und der hochlöbl. Ad-ministration?-Regierung zu Merseburg? auch rssxsotive dem Administrations-Amte daselbst zur rubiüoubion und Lonürnmiüon vorzutragen beschlossen.

So geschehen Blösien, den 25. November z?oz.

(I-. 8.) Latharina Dorothea Bosin, gebohrne von Bothfeldt.

jU. 8.) Carl Gtto Bose, L!nrs,b. nomine.

(U. 8.) Hyxpolitta Römerin, gebohrne von Bottfeldt.

sU. 8.) Carl Christoph Römer, vnrs,t. nomine.

(U. 8.) Zvolff Friedrich von Tinipling.

(I/. 8.) Martha Marta von Zvazdorff, gebohrne von Bottfeldt.

(I,. 8.) Christian von Griesheim, Linrntorio nomine der Frau

Stiffts-Räthin von ZVazdorff.sU. 8.) Johanna Barbara von Timpling, gebohrne von Bothfeld.(U. 8.) Jost Heinrich von Karaß, Lnrab. nomine.