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aber von seinen darzubestellten dem Steuer Ausschreiben zu wieder gehandeltwird, selbst davor haften. Auch Fünftens, seinen Schützen und Jäger befehlen,daß sie sich der Iagd-Brdnung geincs bezeigen. Und dann endlich soll denenUntcrthaneu durch ooousicnr der erlangten Gbcr Gerichte keine Neuerung undBeschwerde zugemuthct werden.
Daß nun diesen allen fest und unverbrüchlich nachgelebct werden soll,haben Ihre Fürstl. Durchl. und der von Tümpling diesen vergleich, Tauschund Begnadigung mit Begebung aller Rechts-wohlthaten unterschrieben, undIhre Fürstl. Durchl. Dero Fürstl. Lsorgt hiernach drucken laßen, und dannauch der von Tümpling mit seinem Adelichen Petschaft besiegelt.
Treulich ohne Gefehrde.
Geschehen den t?> Juni Vrwo ^653.
(D. L.) (gez.) F. w. Hzg zu Sachsseu w. pr.
(D. 8.) (gez.) Phillip Heinrich von Tümpling w. pr.
3. jIhi lipp Heinrich von Tümpling a. d. H. Tümpling aufTümpling (?9) kauft 2/z von Heiligenkreuz für H376 fl. vonJacob Martin Frost.
Heiligenkreuz, fSSZ Mai f9>Handschrift: Abschrift: Herzogliches Regierung?-Archiv zu Altenburg,Tl. XIV. No. 86 vol. I. Bl. 2zzff. „R,Äbiüllntüoruz8 allerhandLlontrg.elnnill und anderer Dinge derer Vasallen und Ilnterthanenin dein Becirck des Ambtes Eiscubergk, cls nuno tS2; (longo allnnnnrn ;687."
Im Nahmen Gottes Amen.
Zu wissen denen es von Nöthen, daß anheilte In untengesetztem llowZwischen dein Edlen vnd vesten, Herr Jacob Martin Frosten, Erbsaßen vfHeiligen Trcutz, verRäufern an einem, dann dem HochEdelgebohrnen, Gc-streiigeu viid vesten Herrn Philipp Heinrichen von Tümpling vff Tümpling?,Fürstl. Durchl. Zu Sachsen Altcnburg dcro Zeit bestallten Hans Marschalle,Räuffern am andern thcil, nachgesetzter vnwicdcrrnflichcr ErbRauf, bis; vffder Hohe Landesfürstl". GbrigReit gnädigster uxprobution, mit weißer bedachtabgehandelt vnd geschloffen worden, nemblichcn: Es verRaufft eingangs ge-mcltcr Herr Jacob Martin Frost, mit guetcr beliebnng seiner Hausfrauen,Frau Regincn gcbohrner Hoffmannin, vor sich, ihre Erben Vnd Erbnchmcr,Edelgedachtem Herrii Marschalle Philipp Heiiirichoil von Tümpling, deßcnErben vnd Erbnehmcr, das Ritterguth Heiligen Trentz, mit allen deßenein- vndt Zubehörungen, an Hanß, Hof, Scheunen vnd Ställen, auch wasdarinnen Erdt- Nied- vnd nagelfest ist, sambt dem gautzen Umbfange, sowohlallen andern psrtiugntngrl an Äckern, wiesen, Gärttcn, Höltzorn vnd denendarauf befindtlichen ausgestellten vnd natürlichen Früchten, Frohnen, Lohnen,Zinsen, Jagten, Gerichten vnd Gerechtigkeiten, waßcrn, Wonnen, Leeden,