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vor ein werck Göttlicher sonderbahrcn Schickung und xroviäsub^ erkennet unddas es Gott dem Allmechtigen zur lob und ehr auch zur Vermehrung undfortpflanzung beidcrley vornehmen geschlechts anzusehen scye auffgenommeuund gehalten derenthalben hatt der Jungfrau Braut viclbesagter Bruder undVormund solche Ihre geliebte Schwester und tluruuäiir Inngfrawe HyppolitaniInlianam von Timpling, mit dero eigener und selbstfreier beliebnnz offtermelten wolff Albrechten von Krosigk im Nahmen der Heiligen und hoch-gelobten Dreyeinigkeit biß uff pricstcrliche Einsegnung und vopmlutüou ver-sprochen und zuegosagct, inniaßcn denn gedachter von Krosigk solches mit schul-diger Danksagung uoosxtiret nud gemelte Jungfrau zu seiner kiinfftigcn Eho-gemahlin angenommen, in solgendte und wchrendte Ehestände, wie einemchristlichen Ehemann und Eheliebcnden von Adel nach Erfordernng göttlicher,Natürlicher und weltlicher Rechte von Erbarkeit undt Adclichen Standes wegengczichmet und wohlanstehet, sich gegen ihr zu verhalten, Ingleichcn sie ihn zueIhrem lieben Ehemanne zue haben und künfftig stets dafür zu ehren undsousten beede sich gegeneinander dahin wohlbedcchtig crklchret haben, einanderhcrtzlich zue lieben, treulich zu meinen, in keiner Noth und gefahr zue verlaßenund in solcher ihrer ehelichen Liebe treu und freundtschafft nicht eher auf-zuehcbcn bis Sie nach dem Gnädigen willen Gottes durch den zeitlichen Todtselbst aufhören und zuegleich leben und liben cndtcn werden. So viel nunchrengcdachtor Iungfrawen einbringen und Hoyrathguth anreichet, hatt ihrvielgeliebter Bruder Adam Friedrich von Timpling vf poscwitz versprochenund zuegesaget, seiner vielgeliebten Schwester vierhundert Gülden aus SeinemLehnguthe Posewitz nach vcrsiiesung eines Jahrs, von Beylager anzurechnen,seinem kiinfftigcn Schwager wolff Albrochten von Krosigk zue reichen und zuezahlen, darüber der von Krosigk sowohl, als sein kllnfftiges Liebes Eheweibbenebenst eines kriegischen Vormunden landüblichen zue quittiren schuldig seinsollen, hingegen wolff Albrccht von Krosigk gelobet und versprochen, Seinehcrtzliebe vertraute und zuekünfftiges Eheweib mit vier Hundert Gülden Ehc-gcldcs mit des durchlauchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn FriedrichWilhelm, Hcrtzogen zue Sachsen, Jülich, Eleve vnd Bcrgk zc. seines gnädigenFürsten und Lehnherrn Lloussus und einvcrwilligung seiner lieben Brüder,vettern, Mitbelehnten und ^Zrmbsu zue verleibdiugen, Also uud dergestalt,trüge sichs zue, das uach dem willen dos Allerhöchsten Gottes (in dessenHandt alles stehet), vielcrwehnte Iungfran Hyxolita Iuliana von Timpling,ihres zukünfftigen hertzliebcn Ehemanns des von Krosigk tödtlichen Abschiederleben würdte (welches doch Göttliche Allmacht lange Zeit und Jahre ver-hüten wolle) so sollen des von Krosigk Lehonsfolgere schuldig sein, Ihr derwitben das eingebrachte Hourathgnth der vierhundert Gülden Meißnischerwehrung an guter uud unverschlagcnor Reichs Miintzo iuuerhalb Jahr undTag benebenst eines Jahres Zinß aus Seinen: Ritterguth Fluhrstodt hin-wiederum zu erstatten, Das Gegen vermächtniß der vierhundert Gülden aberdem Landes Gebrauch nach mit vierzig Gülden Meißnischer wehrung jähr-lichen und icdes Jahr besonders allezeit vff zwenc Termine halb den TagGstern und halb den Tag Nrelluslis zu verzinßen uud damit den nechsten