kanzlei ein Kapital bis auf die Hälfte des Werths, incl. der schondarauf consentirten hosten, aufzunehmen. „Wegen unsers hart-bedrängten Zustandes" und weil sie sich sonst aus ihrem „sehrhart tringenden, ja gar uns in Aurzem vollends in gänzlichen Ver-fall stürzenden Schulden-Labyrinthe, darinnen wir gleichwohl sonderunser Verschulden gerathen," nicht herausreißen könnten, möchte dieStiftsregierung in „Beherzigung unsers fast trostlosen Zustandes"ihnen die Genehmigung zum Verkauf von Schieben vermitteln.Ihre „hochbelaufende Passiva" rührten meistentheils von ihremVater her, so daß sie schon vor zwei Iahren „zu Befriedigungderer (irollitorum, so stark in uns gedrungen," Heiligenkreuz, ihreinträglichstes Gut, unter seinem Werth hätten losschlagen müssen.Dabei seien die Wohn- und anderen Gebäude in Tümpling undSchieben in sehr baufälligem Zustande und von ihnen zu reparirengewesen, die einträglichsten Pertinentien dieser beiden Güter seienbei Lebzeiten ihres Vaters so deteriorirt und die Holzungen so ab-getrieben worden, daß ihnen nur die traurigen ruäsra und alsofast devastirte Güter nebst einer großen Schuldenlast übrig ge-blieben wären. Dabei sei ihre Hälfte an Tümpling, woraus ihreStiefmutter laut ihrer Theberedung und eines von ihnen mit ihrgeschlossenen Vergleichs versichert sei und worauf noch viele Lehns-und andere Schulden hafteten, höchstens aus s5000fl. zu schätzen(vergl. S. 2H7), so daß sie die Buttel zu ihrem nothdürftigstenUnterhalt erborgen müßten. Hierzu kämen „die einige Jahre daher,wie notorisch, sich geäußerte oulumitoss Zeiten," der BUßwachsan Feld- und Weinbergsfrüchten, die Überschwemmung ihrer Wiesendurch die Saale, so daß sie ihren Pächtern auch deßwegen Pacht-Nachlässe hätten gewähren müssen. Sie sähen daher für sich keinanderes Rettungsmittel, als daß ihnen entweder die Annahmeeiniger Witbelehntcn zu Schieben und die Aufnahme weiterer Tapi-talien oder der Verkauf von Schieben gestattet würde. Hierbei seinoch zu berücksichtigen, daß „wir beiden Brüder von Gott noch
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3 (1894) (Geschichte der 1822 bezw. 1867 im Mannstamm erloschenen Häuser Posewitz und Casekirchen (Tümpling)) : mit Urkunden-Anhang, Bildnissen, anderen Kunstbeilagen, Nachträgen und Berichtigungen zu den drei Bänden, zwei Siegeltafeln, zwei Handschriftentafeln, General-Register für die drei Bände und dem Stammbaum von der Theilung in Linien an
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