— 233 —
Ihre Enkel wurden am f?> September f7sk "ut Schiebenbelehnt, ihr Vater in die gesammte Hand und AAtbelehnschaftaufgenoinmen. An: 2^. November s?27 wurden die Enkel noch-mals mit Schieben belehnt. —
> Das Herzogthum Sachsen-Zeitz fiel, wie wir sahen (S. 230),
im Jahre s7s8 an Aursachsen zurück. Schon zu Beginn diesesJahres vertraute August der Starke, welcher schon im A?ai f7f7Zeitz hatte besetzen lassen, Otto bei der Aammer der Interims-Administration^ des Stifts Naumburg-Zeitz die Expedition unddie Oberaufsicht an, ernannte ihn am f6. Würz dieses Jahres zumAammerherrn und gab ihm in den Schlössern zu Naumburg wiezu Zeitz die Wohnung (in Zeitz im Schloß-Thorhause).^ Li-wurde mit der „Einrichtung des Stifftischcn Cammer-Wesens"betraut.
Das Naumburger Domkapitel hatte die Abtretung des Landesan den katholisch gewordenen Aurfürsten nicht gelten lassen wollen,hatte vielmehr den Herzog Christian von Sachsen-Weißenfels alsAdministrator in's Auge gefaßt. Trotzdem es sich sogar an den
wie auch der Stuhl, worinnc Sie gcseßcn, mit schwarzem Tuch bekleidet, aufden Placz wurde auch ein schwarz Tuch gebreitet; die 2 Troncn-Lcuchter wurdenmit Lichtern gezieret, auch noch über zso Lichter in der Kirche herum gestecket.Die Leiche blieb unter währenden Sermone unter der Tanzel stehen, dabeyauf beyden Seiten ;2 Geridons mit brennenden Lichtern stunden. Der Sermonwurde von dem Stifts-Superintendent H. N, Polycarpus Leysern gehalten,der Segen wurde von H. N. Limßcn, Tapellan, gesprochen. Wurde gesungenohne Music: Jesus meine Zuversicht; 2, Nach dem Sermon: Nun laßt unsden Leib begraben; Z, der Segen; q, Mit Fried und Freud ich fahr dahin; dawurde die Leiche in die Gruft gcscnket, sie wurde getragen von denen vicarienund Thoralisten, es wurde gar nicht gelautet, weil Sic es nicht verlangten."
^ ^ Herzog Moritz Wilhelm Hatto sie dem Könige eingeräumt gegen die
Verpflichtung, seine Schulden zu tilgen und ihm eine jährliche Leibrente zuzahlen.
^ Hauptstaatsarchiv Dresden, Acta die Interims-Administration bei demStiffte Naumburg und Zeitz betr., Ao. vol. VI., Bl. und 5-5°, Iwe. sz;,und „beim Geheimen Rath eingegangene Allerhöchste Spccialrescripto", ;7;sBl. Z2.