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3 (1894) (Geschichte der 1822 bezw. 1867 im Mannstamm erloschenen Häuser Posewitz und Casekirchen (Tümpling)) : mit Urkunden-Anhang, Bildnissen, anderen Kunstbeilagen, Nachträgen und Berichtigungen zu den drei Bänden, zwei Siegeltafeln, zwei Handschriftentafeln, General-Register für die drei Bände und dem Stammbaum von der Theilung in Linien an
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freier Aeit 9 ^hr alhier vor dein gehegten Noth pein-lichen palßgerichte, und den hierzu verordneten Richter undBchöppen unaußbleibend in Pcrsohn zu erscheinen, zu sehen undanzuhören, welcher Gestalt peinlicher Fiscal und Ankläger seinewider Dich eingegebene Anklage und Ansprüche wiederhohlenwerde, sodann darauf in gewöhnlicher Gerichtsstube (jedoch ohn-beschadet der gehegten Noth peinlichen palßgcrichte) vermögehochfürstlich Sächßisch-Altenburgischen Gerichts- und Proceß-Ordnung von Ncund aus in die Feder zu verfahren, sich aufdie Anklage einzulaßen, zu Antworten, und litom zu ooutsstirou,alsobald Deine Behelfe und oxeoptionos, die Du zu haben ver-mögest, in abgewechselten säzen einzubringen, zum Nrthel be-schließen, auch dieses Tages sogleich gegen Erlegung DeinesTheils Urthel-geldes und Bothenlohns die inrotulation undVerschickung nach rechter Erkänntniß und folgenden zwanzigstenJuli der publioation eines eingelangten Nrthels zu gewartten,Nlit der ausdrücklichen Verwarnung, Du erscheinest oder bleibestaußen, daß nichts destoweniger aus Anklägers Einbringen undsuchen mit Verschickung der Acten und publieaticm des Nrthelsauf bemelte Termin verfahren und allenthalben ergehen sollwas Recht ist. bvornach Du Dich also eigentlich zu achten.Nhrkundlich mit dem Gerichtssiegel bedrucket und vom Gerichts-verwalter eigenhändig unterschrieben."

Aus den Akten, welche bis (732 reichen, geht über das demN. N. gegenüber beobachtete weitere Verfahren folgendeshervor:

Der Angeklagte leistete der Titation Folge, umseine Unschuldzu defendiren", mußte jedoch zunächst aus seinem bereitesten ver-mögen eine Kaution von 200 Gulden bestellen. Es wurde aber, wieder Anwalt des N. N. unter'm (0. Januar (722 behauptete,mitder wieder ihn angestellten Inquisition so hart und präjudicirlichverfahren, daß Inquisit sich von dein hochlöblichen Posgerichte die