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3 (1894) (Geschichte der 1822 bezw. 1867 im Mannstamm erloschenen Häuser Posewitz und Casekirchen (Tümpling)) : mit Urkunden-Anhang, Bildnissen, anderen Kunstbeilagen, Nachträgen und Berichtigungen zu den drei Bänden, zwei Siegeltafeln, zwei Handschriftentafeln, General-Register für die drei Bände und dem Stammbaum von der Theilung in Linien an
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laucht zu Sachsen-Gotha höchstbestallten Aämmerers undAriegs-Commissarii Gerichte alhier zu heiligen Creutz, wir ge-schworene Richter und Schoppen fügen Dir N. N., Gin-wohner hiesigen Orths, zu wissen, was maßen der bestellte Pein-liche Fiscal und Ankläger, Herr Christoph August Aopp, beyUns in schriften Dich Ehebruchs angeklaget, und vorbracht, wasmaßen Du Dich unterstanden, mit N. N., einer nachgelassenenWittben, am 27. August alhier in ihrem pauße Ehebruchzu treiben, und sie zu schwängern, Inmaßen alß sie sich schwangernLeibes befunden, dieselbe Dich zum Thäter angegeben, und weil,alß Du von ihrer Llaptur wißenschaft erlanget, Du Dich außerStaube von hier weg und dadurch verdächtig gcmachet, DeinEheweib sich auch Deiner anzunehmen keineswegs gemeynet,auch von Deinem Aufenthalt, auf vorgehende genügsame Er-kundigung und allen angewendeten Fleißes ungeachtet, die ge-ringste Nachricht nicht zu erlangen geweßen, daß hierauf indein in hochfürstlich sächsischen Schöppenstuhl zu Jena eingehohltenllrthel erkannt, daß wider ernannten, von der Inquisition zumThäter angegebenen N. N. mit den: gewöhnlichen Achts-Proceßzu verfahren, dahero erwehnter peinlicher Fiscal und Anklägergedeihen, Dich auf gewißen Termin zur Antwortt und litiseontsstation oäiotalitor zu citiren und nach erfolgter Antwortin rechten erkennen und aussprechen zu lassen, daß nach Ver-ordnung der Rechte und sonders hochfürstlich AltenburgischenConstitution Du wegen des begangenen Ehebruchs von: Lebenzum Tode abgestrafet, oder, in ungehorsamem außbleibendemFall, in die Acht und zugleich Ober-Acht erkläret werden möchtest.Wann dann diesem Nrthel billig nachzugehen und hierauf derzwanzigste Juni, ist der Wontag nach Vierten Trinitatis diesesJahres, zum Ersten Noth - peinlichen palß-Gerichts Terminsanberaumt, alß citiren und laden Wir Gerichtswegen Dich N. N.hiermit porsmtorio, auf angesetzten zwanzigsten Juni zur rechter