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3 (1894) (Geschichte der 1822 bezw. 1867 im Mannstamm erloschenen Häuser Posewitz und Casekirchen (Tümpling)) : mit Urkunden-Anhang, Bildnissen, anderen Kunstbeilagen, Nachträgen und Berichtigungen zu den drei Bänden, zwei Siegeltafeln, zwei Handschriftentafeln, General-Register für die drei Bände und dem Stammbaum von der Theilung in Linien an
Entstehung
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Im Weimarischen war damals kaum ein Viertel des frühertragbaren Landes bebaut. Manche Gegenden glichen Wüsteneien,in denen man vergebens nach Menschen spähte. Handel und Ver-kehr lagen vollständig danieder. Noch heute sind, in ganz Deutsch-land, die Spuren der Verwüstung des dreißigjährigen Krieges nichtverwischt.

Nachdem Rudolf in einein langen Leben viel erfahren hatte,entschlief er, 36 Jahre alt, zu Tümpling am 28. April (637.Zeitlebens war er bestrebt gewesen, seine Pflicht zu thun, unter-stützt von seiner edlen Gemahlin.^ Philipp Heinrich'? bewegtesLeben, welches ihn jung in die Umgebung von Axel Oxenstierna,weit in das Reich hinein, nach den Niederlanden, nach England,nach Schweden und Dänemark, nach Preußen, nach Frankreich,m den Dienst Bernhard'? von Weimar, schließlich in den DienstHerzog Friedrich Wilhelm'? II. von Altenburg geführt hatte, sahRudolf noch sich abspielen.

Am 3. März (639 hatte er auf dein Schlosse zu Dornburgder Vermähluug seiner einzigen Tochter Dorothee mit Hans Joachimvon Osterhausen auf Areipitsch uud der Rudelsburg beigewohntund am (0. September (6H5 zu Tümpling die Vermählung seinesSohnes Philipp mit Sibylla Justina geb. von Sack gefeiert, wäh-rend er seinen ältern Sohn Rudolf in's Grab hatte sinken sehen.

Nachdem sein Großvater Oswald sich wenigstens noch vorder Tyriakskirche hatte begraben lassen können (I. 232), wirdRudolf, wie wohl auch sein Vater (II. (03), auf dem Gottesacker

^ Er hatte ein feines Gefühl für Ehre. So äußert er sich in einerKlag e gegen Peter Krakau in Schmiedehansen, ä. cl. Tümpling, t-t-Juli ZS22:...kan Ich wehemüthigk zu Elagen nicht verhalten, rvclchermaßen er michahn meiner Adelichen Ehren vndt Herkommen vfs jiftigste insnrzwsb geschändetvndt geschmchet . . . tvann dann solche vberauß grobe Insurisn Ich nicht alleinalsbalden schmerzlich zu Gemiith vndt Hertzen gezogen, Sondern auch nachmalsbekümmerlich nct imirnnrn rsvoeirs vndt dieselbe wegen meines unbescholtenensi ohne ruhmb zu melden h Adelichen stammes vndt standcs also vf mir nichtkan ersitzen laßen. Als ist" rc. (Hofgericht zu Jena, Altenbg. I,oo. S2 Ko. 7SZ).

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