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Zu der Theilung vom 3. Zuli (6(0 (Bd. II. ((^) war ihmBosewitz mit seinen Weinbergen, mit dein Röblitzholz und denanderen Tautenburgischen Ochnstückcn sowie mit '/z der Zinsen zuLtadt und Feld Lulza zugesallen, während in der nach GeorgOtto's Tode erfolgten Theilung vom (2. Juli (6(2 (Bd. II. ((9)sein Oheim Rudolf Albrecht I. sein Drittel an Tümpling zu denzwei anderen Dritteln hinzu erwarb.
Hans Oswald I. und Rudolf Albrecht I. ernteten von ihrerVormundschaft wenig Dank. Nachdem Wolf Thristof (62( voll-jährig geworden war (das Jahr zuvor war er außer Omdes),machte er, wie wir in Bd. II. (3(—(37 sahen, mancherlei Aus-stellungen an der über ihn geführten Vormundschaft.
Hans Oswald I. starb inzwischen am 29. November (630zu Bergsulza (II. (H2), nachdem er noch am (2. November (629,zusammen mit seinem Bruder Rudolf Albrecht I., sich vor HerzogJohann Philipp von Altenburg gegen die Beschwerden seinesNeffen vertheidigt und seiner tiefen Verstimmung über das Ver-halten desselben Ausdruck gegeben hatte (II. (37).
vom Jahre (630 an finden wir nun Wolf Christof infortgesetztem Streit mit Hans Oswald's Löhnen Hans Georg
Jahres (Bd. II. ^9) mit Leislau an Rudolf Albrecht I., während Berg-und Stadt Sulza mit Stöben au Hans Gswaldl. und Posewitz auWolf Christof II. kam.
von diesem Jahre 5S52 au erscheinen nunmehr die HäuserPosewitz und Bergsulza (Sorna) an Tümpling nur als mitbelehnt.
Georg Gtto unterschrieb und siegelte so: