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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
Seite
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Auch dieses Mal kaun Niemand mitbelehut werden, da Os-wald's ältester Sohn Otto erst (3 Jahre alt.

Aus vorstehender Uebersicht ergiebt sich, daß die Lehnsfolgein Tumpling in der Descendenz Thith's, seines zweiten SohnesHans (des Vogts zu Saalseld) und dessen zweiten Sohnes Ihan ge-blieben ist. Der Lehnbries von (H62 B. ((( sprach auch ausdrücklichaus: ...Ob aber dieselben Ihann von Thumpling vnd seine sonealle ane libeslehinserben abgingen Alsdann vnd nicht eher sollendie obgerurtenn lehenn vnd guter vff den vorgnanten Asnmßevon Thumplingk vnd sein libeslehinserben kommen vnd geuallen".

Der älteste Sohn von Thith's Bruder Ecke, Otto, erscheint inBeziehung aus Tumpling nur zwei Mal, (3Z3 und Otto's

Bruder Hans (Vogt zu Tamburg) uur ein Mal, (3Y7, die Söhnevon Thith's drittem Sohne Oswald, Hans und Lorenz, auch nurein Mal, (^53, da Ihan in der Zeit von (H53(H62 ganzTüinpling an sich gebracht hatte.

Als Mitbelehnte erscheinen von (^ 53 an nur:

(. Thith's Enkel Erasmus ((^62),

2. die Söhne dieses Erasmus, Hans d. Ä. ((^ 33( 5(3) undLorenz ((^83),

3. Steffan's, des Bruders von Erasmus, Sohn, Hans d. Z.((^83(5(3), da Steffan ini Gesammtlehnbrief von (^53,ebenso wie sein Bruder Erasmus, mitbelehnt worden war.

b) Vic rkndcverge.

(Mannlehen.)

Hans, der Vogt zu Saalfeld, und sein Vetter Hans, Vogt zuTamburg, scheinen sie besessen zu haben, denn 1394 erhält denZehnten an ihnen erst Margarethe und dann 1397 Gertrud alsLeibgeding.

Da der Vogt zu Tamburg wohl keine Erben gehabt hat, soscheinen Ihan, Erasmus und Steffan sie später allein besessen zuhaben.