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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
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lehnen sie 1483 mit diesen wie mit den: bisherigen Besitz: 2 Bitter-sitzen, 3 besessenen Blamiern, 5 Acker Weinwachs, 6 Hufen Landes,3 Wiesen, 8 Acker Weiden, Z Fischweiden in der Saale und denErbgerichten.

Mitbelehnt werden dieses Mal ihre Bettern Hans d. A. undLoren; (Söhne des Erasmus) und Hans d. I. (Sohn Steffan's).

1486 werden dieselben zum vierten Mal, und zwar von HerzogAlbert, belehnt.

Mitbelehnt werden Hans d. A. und Hans d. I.

1496 wird, nach Oswald's Tode, Hans zusammen mit Os-wald's älteren: Sohne Hans von Herzog Georg belehnt.

Mitbelehnt werden wieder::::: Hans d. Ä. und Hans d. I.

1561 wird Hans, nach seines Neffen Hans Tode, zusammenmit dessen jüngeren: Bruder Christoph von demselben Herzogebelehnt.

Mitbelehnt wird dieses Mal nur Hans d. Ä.

1513, nach Hansens und Christoph's Tode, werden des Er-steren Söhne Oswald und Otto von demselben Herzoge belehnt.(Die Söhne Christoph's, Oswald und Otto, waren noch nicht voll-jährig.)

Mitbelehnt wird dieses Mal außer Hans d. Ä. auch wiederHans d. I.

1546 wird Hansens Sohn Oswald, nachdem dessen BruderOtto sowie Christoph's Söhne verstorben, allein von Herzog Heinrichbelehnt.

Niemand kann nntbelehnt werden, da auch Hans d. Ä. undHans d. I. inzwischen verstorben sind.

Bon 1548 ist der letzte Lehnbries, welchen wir in der bis-herigen Darstellung kennen gelernt haben. Johann Friedrich derMittlere und Johann Wilhelm belehnen Oswald anstatt ihres ge-fangenen Baters, Johann Friedrich's des Großmüthigen, mitTümpling.