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wysen wiesewachsen hölczern weyden ... Item XXI flecke wyn-garten dauon der nunde Einwr" u. a. ... — „Als die vormalsvon vnßern eidern seliges gedechtniß darnach von vnßerm Brudervnd vns bißher gehabt besetzen vnd gebruchet" — zu rechtemGesammtlehn.
Zwischen 1453 und 1462 übernimmt Ihan, Thith's zweiterEnkel, allein Tümpling,
1462 belehnt Wilhelm III. Ihan nebst dessen drei SöhnenChristoph, Hans (später Bogt zu Saaleck) und Oswald mit demHaus, Hof und Borwerk mit 6 Hufen, je 6 Acker Wiesen undWeiden, 3 Acker Weinwachs und einer Fischweide „alles zu Thump-ling" als gesammtem Alannlehn.
Thith's dritter Enkel Erasmus wird mitbelehnt.
Nachdem Hans und Oswald hierauf mit des Herzogs Be-willigung von Hans Hofmann einen Bauershof zu Tümpling, einHolz von 5 Acker neben dein Dorfe und Acker Artland eben-daselbst, was Alles bisher Zinsgut war, gekauft und auf diesemHose, mit des Herzogs Hülse, noch einen Rittersitz gebaut zu dem-jenigen, welchen sie von ihrem Bater Ihan hatten, freit HerzogWilhelm Alles dies und belehnt sie 1472 damit wie mit ihrenererbten Lehen, Zinsen und Gütern als Alannlehn. Auch reichtder Herzog in demselben Jahre Hansens erster Ehefrau Ilse, ge-borenen Gräfin von Gleichen, als Leibgedinge „zu Thumpling einfrei Ridtergut", ferner daselbst u. a. 3 Hufen, 6 Acker Wiesen,Acker Weiden und ein Holz zu 6 Acker.
Nachdem Hans und Oswald den Besitz wiederum vergrößert,indem sie ^ Weinberge, den im Radeberge von Hans Riese, einenvom Erzpriester zu Trebra, einen von Nickel Alüller und einenvon Rübe, sowie von ihren Bauern noch eine halbe Hufe, Aecker,Wiesen, Weiden und zwei Hölzer von Jacob Storch und Weinergekauft und in ihr Rittergut geschlagen, machen die Herzöge Ernstund Albert auch diese neuen Erwerbungen zu Rittergut und be-