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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
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die Dorffschafften gethann unnd hernach zcu Rittergut gemacht,gantz frei unnd unbelestiget zu habenn unnd zu bleibenn . .."

Wir benrerken hier, daßBeth" (Bitte, Gebot) eine, zuerstjedes Uäal erbetene, später aber feststehende regelmäßige Abgabe,Steuer, war, währendBern" (von böru, hervorbringen, tragen)immer eine feststehende Steuer, besonders von Gebäuden und Grund-stücken, darstellt.

Vom folgenden Lehnbrief von (563 an findet sich vorgantzfrei" eingeschaltet:außerhalb gemeiner Türken- und Landsteuern",und von (574 an hinterbleibenn":doch dieselben mit zwei ge-rüsteten reisigen Pferden zu verdienen". Wir bemerkten übrigens(S. (56) schon, daß diese Verpflichtung mindestens schon (436 bestand.

Aus obigem Lehnbrief geht auch hervor, daß Oswald schonvon Herzog Moritz mit Tümpling belehnt worden war. Uns istder Lehnbrief nicht begegnet, doch muß er zwischen dein (8. August(54( und den: (9. Mai (54? ausgestellt gewesen sein.

Wir wollen hier noch erwähnen, daß Oswald bisher auchimmer als Besitzer von Tasekirchen gegolten hat. Wir folgendieser Annahme nicht, denn Nichts ist uns vorgekommen, worauswir auf dieselbe auch nur schließen könnten. Auch Brückner, inseiner Landeskunde des Herzogthums Meiningen, und Hölzer, inseiner historischen Beschreibung der Grafschaft Tamburg, erwähnendavon Nichts. Letzterer sagt vielmehr, von (540(537 hättendie Herren von Harstall es besessen; wir können hinzufügen, daßAntonius von Harstall am (0. Februar (537 zu Weimar damitbelehnt wurde. So sagt auch Gschwend in seiner GisenbergischenThronik, Tisenberg (753, S. 55fl:Aasekirchen wäre vor diesenein Rittergut, wie denn (237 in einem Diplomat« Nonrious 6sDassllirsllsu gcnennet wird. Ferner hat es Denne von Harstallgehört, woselbst Antonius und Hanß George von Harstall (5fivsich befunden haben. Nie letzten Besitzer sind die Herren von Tümp-