— 276 —
Herzog Georg von Sachsen: „Dorzu bin ich mit großen Schuldenbeladen und sonderlich mit einer großen Summe dem Capittel zurNumburgk behafft". —
Im Jahre sSHH war der Syndicus des Capitels wiederumgegen Oswald vorgegangen und hatte ihn wegen rückständiger60 fl. Zinsen vor dem Amt Weißenfels verklagt. Der dortigeAmtmann, Hofrichter Christoph von Geleuben, hatte ihn daraufhinzum 6. März, Hans von Weißenbach sodann zum sß. Septembervorgeladen, nachdem Oswald seiner Zusage, sich mit den? Capitelzu vertragen, nicht Folge gegeben hatte.
Oswald erklärte nun, daß er sein Recht nicht in? Amte Weißen-fels, sondern, als Amtsasse, in? Amte Camburg zu holen habeund bat, „den? mutwilligen cleger dohin mit dieser seiner forderungzcuweiscn". Der Syndicus legte aber hiergegen Verwahrung ein,da alle Klagen vor letzteren? Amte in? vergangenen Jahre nutzlosgewesen seien und „das er aber nun allererst Inen vor dem pawrngerächt zcu Camburgk beclagen solt, das ist vor nicht breuchlichgewest".
Oswald entgegnete noch, „weil man dan des jaris alleXIV tage gerächt heldet, so kann cleger sich nit behelffen als hetter -rprrcl oräiuarimn nit gerichts vnd rechts gnugk".
Nachdem der Syndicus hierauf erwidert, „er wisse woll dasein iglicher vor seynen Richter solle beclagt werde??, er wisse aberdornebben der Hoffgerichtsordnung Inhalt, wann cynner doselbstfein Recht nicht erlangen magk, das öme nachgelassen, dasselbeRecht vor den? Hofgerächt zcusuchen", erging an demselben sß. Sep-tember (Freitags nach Orrrois) folgendes Urtheil:
„Auff furgewandtc Veclainatorien vnnd was ferner eynbracht denn an-rvalden Gßwalten von Thuinplingen Beclagten ann eynnem vnnd Sindicnsdes Eapittels zcur Narnnbrirgk Elegcrn anders teils belangend, Erkennen wir,das cleger ann des Beclagtcnn ordentlichen Richter billich gewiesen. Inmassenwir onen dohin weyßen, jedoch das Iine zcwischen hir vnd nesten kjofgerichtgebnrlichs waß Rechtens vnd ksulffe widderfahrc. vonn Rechts wegen."