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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
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von, Hofrichtcr Taefar Pflug erlassene Vorladung zum (7. Decemberwurde am A Noveinber durch den geschworenen Boten Jacob inAbwesenheit Oswald's seiner Mutter Margarethe durch einenAnecht übermittelt.

Oswald wurde hierauf wiederum in oontmnnoiam vernrtheilt,und zwarbiß vff dy hulffe".

Im dritten Termin am (6. Februar (52^ macht nun Oswaldgeltend, daß er sein Recht im Amte Tamburg zu holen habe, daßer dies auch durch seinen Amtmann Andreas Pflug zu Anauthayndem Oberhofgericht habe mittheilen lassen, wovon dieses aber durchein Versehen des Schofsers Nichts erfahren habe.

Das Oberhofgericht zu Leipzig erkennt hierauf an demselbenTage, daß Obernitz pülfbriefe und Axeontorialss nach dessen An-trage zu geben feien, wenn auch nicht in Bezug auf den behaup-teten Schaden von ungefähr (00 Gulden, weil jener Rest derAaufsumme nicht genau bezeichnet, auch die Zeit nicht angegebensei, während welcherder gethane Aummer gestanden".

Beide Partheien erklärten sich mit diesem Urtheil nicht zu-frieden, der kjofrichter Friedrich von Thun, Pauptmann zu Weimar,lud daher Oswald zu einem neuen Termin am f. Juni, doch liegenuns die weiteren Akten nicht vor.

Dreizehn Jahre später um dies gleich vorweg zu nehmenbelangte umgekehrt Oswald, vertreten durch Asmus pofmann,Obernitz durch den pofrichter pans von Weißenbach, Amtmannauf dem Schnecberge, wegen (00 Gulden, die ihm Obernitz, nachdem Tode seiner Frau Sibylle und auf Grund eines abschriftlich beiden Oberhofgerichts-Verhandlungen liegenden Recesses cl. ct. Naum-burg Y.September (5(0, zu bezahlen schuldig geworden wäre.

Am y. September (5(0 (als also Oswald's Vater pans nochlebte) hatten nämlich pans von Werthern, Amtmann zu Weißen-fels, Taesar Pflug und Christoph von Taubenheim, Amtmann zu