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ersehen wir aus dem weiter unten zu besprechenden Proceß vonHans von Obernitz gegen Oswald in den Iahren 5523 und 552H.
Noch 5558 spielt sich nämlich ein Proceß zwischen den „Testa-mentarien der althen Frawen von Thumplingen wider Oßwaltenvon Thumplingen" ab. Auch dieses Aktenstück befindet sich imDresdener Haupt-Staatsarchiv. Es ist den Altenburger Oberhof-gerichtsakten entnommen und liegt unter von Tümpling.
Diese Frau von Tümpling ist Anna, die Wittwe von Oswald'sund Otto's Oheim Oswald, welche 5558, 63 Jahre alt, gestorbenzu sein scheint. Zu ihren Testamentsexecutoren gehört Heinrichvon Maltitz; hieraus, wie aus dein Umstände, daß sie 5505 beidein Aeugenverhör in dem Proceß zwischen ihrem Schwager Hansund dessen Neffen Christoph erklärte, daß sie zur Zeit des Ankaufsvon Schinditz durch ihren Ehemann bei ihren Brüdern in Meißengewesen sei, sind wir auf die Vermuthung gekommen, daß Annaaus der Familie Maltitz war.
Am 2^5. Juli 5558 zu Altenburg entbietet der uns schon be-kannt gewordene Friedrich von Thun dem „erbarn vnd vestenOßwalten von Thumplingen, doselbst" seine Dienste und thut ihmkund, daß die Testamentarien Anna's von Tümpling ihm berichtet,daß er ihr (also nun wohl ihren Enkeln Oswald und Otto), 500weniger H Gulden „von wegen örs leipguths" schuldig geblieben sei.
Wir erinnern uns (S. 5?H), daß Oswald ihr am 57. April5H7H zu Droitzen Haus und Hof, -5 Hufen Landes, 5 AckerWeinwachs, die lange Wiese, die Wiese in dem alten Bach, dieWeiden an der Saale, die Fischweide und an jährlichen Zinsen 3 alteGroschen, 58 Scheffel Korn, 2 Scheffel Hafer und 5 Schock Hühnerals Leibgedinge durch Herzog Wilhelm hatte verschreiben lassenund daß er bestimmt hatte, daß dies Alles gegebenen Falls nachseinem Tode mit 600 Gulden abgelöst werden sollte.
Anna's Sohn Christoph war ja schon 5507 gestorben, ihreEnkel Oswald und Otto, auf welche die Ansprüche übergegangen