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waren, waren auch ( 5(8 noch minderjährig. Wahrscheinlich warunser Oswald ihr Vormund, wenn er auch in diesem Jahre erstungefähr 26 Jahre alt war, und so richtete sich die Klage vonAnna's Testamentarien gegen ihn.
Der uns ebenfalls fchon bekannte geschworene Bote WolfLebe r bringt am Z f. Juli (er braucht dazu also dieses Wal sieben,statt fünf Tagen) die Citation Thun's nach Tümpling und händigtsie, da er Oswald abwesend findet, feiner Mutter Margarethe ein.
Im Termin am ( 3. September erscheint Oswald nicht. Esergeht daher folgendes Urtheil des Altenburger Oberhofgerichts:„vf Schulde und zcnsproche der Testamentarien etwau der althcn Frawenvon Thumplingen fettigen, Tlcgcr epns, vnd ungehorsam Vßwalten von Thump-lingen, Vertagten anders teils, erkennen wir, das gnante Tleger solche ercSchulde von wegen des Vertagten ungehorsam biß vf helsliche Widerrede vndehaft erstanden vnd erlanget haben, von rechts wegen."
Am ( s. October zu Leipzig citirt der pofrichter, Ritter TaesarPflug, Oswald zrnn (6. December, um seine Widerrede einzu-legen.
Dieses Mal kommt Wolf Leber erst am 9. November ( 5(3nach Tümpling, findet Oswald wiederum nicht und überantwortetdie Citation „eyner erbaren Frawen zu Thumplingen".
Dies war wahrscheinlich dieses Mal nicht seine Mutter, son-dern seine (erste) Frau, Anna Marie geb. von Creutz.
Im Termin vom (6. December werden nun „dy gebrechenversch oben" und wird abgemacht, daß die Partheien sich in Gütevertragen und dann ohne weitere Vorladung vor dem nächstenPosgerichte am (5. März (5(9 erscheinen sollen.
Die Partheien hatten aber ihr Erscheinen bis zum (7. Juniverschoben. Als nun Oswald wiederum außen bleibt, ergeht am(8. Juni folgendes zweite Urtheil:
„vf fnrbrengen Heinrichs von Maltis, Tleger eyns, vnd ungehorsam Vß-walten von Thumplingen, Beclagtcn, anders teils, erkennen wir, das gemeltcrlllaltis Vßwalten von Thumplingen von wegen seyns außenbleibcns, laut an-