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Anna, die Ehefrau Georg Mönch's, welcher das Dorf mit demSiedelhof, Aeckern u. f. w. zu Döbritschen gereicht wurde.
(Dresdener Lehnshof, Lehnbuch L., Seite (65.)
Am 30. desselben Monats („ am fritage nach petri vnd paulider heiligen Zcwolffbothenn") und Jahres (^36 verkauften wieder-käuflich, wie wir schon bei Hans sahen, Oswald und Anna („IchOswalt Thumpeling zcu Thunrpeling gesessen, Anna myn elichewyrtynn") dem Domstift Naumburg für ein Darlehn von (00 rhei-nischen Gulden, gegen einen Zins von 3 Gulden, ihre beiden beiTumpling gelegenen Weinberge, den Großen Berg, von (3, undden Großen Titzel, von 3 Ackern, „von dem Ernwürdigen Ingot-uater vnd Herrn apt zcur Pforten zcur lehn rurende". Sie ver-pflichten sich, die Zinsen alljährlich auf zwei Tagezeiten, nämlichzu Martini 3 Gulden und zu Pfingsten 2 Gulden, zu Naumburgauf dem Dome zu zahlen . . . „sulche Wynberg sint auch vor mitkeynen andern tzinßen beswert, sondern frie Ritterguether, füllenauch die wile difser briff steht mit keynen andern tzinsen beswertwerden" . . . „füllen vnd wullen sulche winberge bessern vnd inguden wesen Halden, also das sich vnßer Herrn die kousfer sulchertzynß wol daran erholen können".
Oswald und Anna behielten sich und ihren Erben aber dasRecht vor, die Weinbergs gegen (00 Gulden wieder auszulösen,sobald die Aündigung ein Viertel Jahr vor einer der Tagezeitenerfolgt sein würde. Auf ihre Bitten hängt Abt Heinrich (Mar-schall) das Abteisiegel an den Brief, welchen auchOswald's Bruder Hans „ytzt Boyt zu Saleck",
Hans d. Ä. zu pauscha und Hans d. I. „vff derFriheit vor Numburgk wonhafftigk", als Mit-belehnte durch Anhängung ihrer Siegel bestätigen... „Auch zcu mehrer sicherheit vnd vester haldung ?^ss.
habe ich Oswalt von Tumpeling myn Insigill vor
von Tümxling. I. ^2