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widdorumb zu bofreyhen vnd den Rouffbrieff z» erloßeu, Juic auch den Schadenwas gnanter Lhristoff von Thumpcling wie Recht beweißen möcht daß er der-halben mit Rcichunge der Zinßc getan crlicdcn vnd cntpffangen hatt, zusamptgerichtskost vnd expcnß vff Rechtliche vornnessunge, welche vormessunge wir vnsfiirbchalten, zu erstatten vnd zu geldcn schuldig, darinn wir auchc gedachtennlsansen von Thnmpelingen vff den fall also Vorurteilen vnd condempniren vonRechtswegen."
Hans sollte also beweisen, daß er das dargeliehene Geld zurTilgung der Restschuld von Schinditz verwendet hätte, widrigen-falls er die 20(1 Gulden bezahlen, die Zinsen erstatten, Thristophüberhaupt allen Schaden ersetzen und auch die Gcrichtskosten er-legen sollte.
Schon ini nächsten Monat, ain (6. September (Dienstag nachRxultutioms Kuuotuo Oruois), fand die Beweisausnahme vor demvon Hans erbetenen fürstlichen Tommissar, dem Stadtschreiber zuNaumburg, statt.
Die Thatsachen wurden den Aussagen Hansens gemäß fest-gestellt. Hans bezeugte (toi. I( ^.otu, uotituta), daß sein BruderOswald für das (((9( oder s-sßZ von Dietrich von Franklebenerkaufte Rittergut Schinditz (000 Gulden angezahlt, aber H00 schuldiggeblieben wäre. Frankleben habe deshalb Fehde angefangen, beiwelcher er zu Nürnberg (oder Naumburg?) erschossen worden sei,nachdem er zu Tumpling und Monnitz Feuer habe anlegen lassen.
Hans d. Ä. und Hans d. Z. zeugten ebenfalls wider Thristoph(toi. (02 bezw. 82 /äotu uotitatu).
Anna, Thristoph's Mutter, bezeugte endlich, sie sei zur Zeitdes Aaufs von Schinditz bei ihren Brüdern in Meißen gewesen(tol. ((-( uotitatu).
Ebenso hatte Hans das Zeugniß des Abts Balthasar zuPforte, Heinrich's von Bünau zu Schkölen und Tleinens Drescher'szu Schleuskau angerufen.
So wurde die Streitsache zu Gunsten Hansens erledigt. Derkaum 28 jährige Thristoph legte mit seinem Streit gegen dengreisen Oheim und Bormund keine Ehre ein.