Druckschrift 
1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
Seite
166
Einzelbild herunterladen
 

^ 66

chenns (Schafe in Hürden auf dem Felde lassen) vortragen sein. Auch magkvnnd soll Hans T, gegen Schiutitz treiben, ividderumb gegen Th. dye vonSchintitz doch das keiner dein andern schaden thun soll vnd wu schaden geschicktvon welchem teil sol darumb gephant werden vnd wn Hans T. nicht Schaffhalten würden, Sünder Christoph halten, Sol widdorunib Christoff Hause T.alle Iar II Acker pferchen. Des zw vhestcr Holthung seint zwo Zetteln ge-tzwicfacht vnd itzlichcm parth eine gegeben vnd doruinb auch haben wir ge-beten denn Gestrengen vehsten Rudolph von Bünaw Aniptinanu zu Couiburgksein einsiegel vuthen an disscn ende vnd brieff zu drugkenn, dem Ich Rudolfsvon Bünaw alzo gethann habe vmb Irer bethe willen», doch mir vnd meinenErben ane schaden». Auch haben wyr bedc Part vnser jtzlichcr sein Sigillneben des Houptinanns thun drugkenn. Geschecun Ini Iar vnd tage wpe obengeschrieben."

Nach (Inhalt vorstehenden Schieds sollte Christoph unddas war der Hauptpunkt gehalten sein, seinein Vormund wegender geführten Vormundschaft Entlastung zu ertheilen.

Christoph beruhigte sich aber, wie wir dies hier gleich an-schließen wollen, nicht. Cr und Hans nahmen den Streit gegeneinander wieder auf. Christoph wendete sich besonders wieder gegenjene Wiederkaussverschreibung von und bestritt namentlich,

daß er damals schon ein eigenes Siegel gehabt habe.

Hans wendete besonders ein, daß, da Christoph's Vater fürSchinditz den Nest des Aaufgeldes schuldig geblieben, es nöthiggewesen wäre, durch jene Verschreibung wenigstens 200 Gulden zuerhalten, welche den kurfürstlichen Amtleuten zu Naumburg über-geben worden wären.

Der Proceß zog sich Jahre lang hin. Am. August (505(Akontag nach Bartholomaei) wurde folgendes Urtheil vom Schöppen-stuhl zu Leipzig publicirt:

Uff Lcwterungsschrisften Christoffeln von Thumpelingen, Einer, vnd infede Hanßen von Thumpelingen, andererseits, Erkennen wir George von gots-gnaden Herzoge zu Sachsen Laudgraue In Dornigen vnd INarggraue zu meisseudes heil. Röin. Reichs erblicher Gubernator In Frießlanden: So Hans von Thum-xeling Nechstgethanem vnserm Rechtsprnche mit vffgelegter Beweißnngc gcnug-liche volge nicht thuen vnd also mit derselben bcwcißnnge fellig wurde, Alsdauwerc er Cristoffelu von Thnmpeling seinem Vettern Crafft bemelts vor-gethanen vnsers Rechtsspruchs sein Rittergut vnd besunderu den Weinberg