Druckschrift 
1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
Seite
168
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Am (5. Wärz (^99 (Freitag nach Laetare) war Hans, ebensowie Hans d. A. und Hans d, I., inzwischen an den Zinsen, Güternund Erbgerichten zu Droitzen mitbelehnt worden, mit welchen seinNeffe Christoph von Kurfürst Friedrich dem Weisen und HerzogJohann zu Weimar belehnt wurde. Der Inhalt des Lehnbriefesentspricht genau dem Inhalt desjenigen Lehnbriefes, welchen(2 Jahre früher, am (2. Wärz (H37, Christoph's Vater Oswaldausgestellt erhielt.

Am (6. November (Dienstags nach Lriccius) (50( war Hans,zum sechsten Wale, zu A leisten, zusammen mit seinem Neffen Cri-stoph (der zum ersten Wal damit belehnt wurde), von HerzogGeorg mit den zwei Rittersitzen u. s. w. zu Tümpling belehntworden. Ant ihnen beiden wurde Hans d. A. mitbelehnt warumdieses Wal nicht auch Hans d. I., welcher noch (3(3 mit Tümp-ling und (52( mit Droitzen mitbelehnt wird, ist nicht zu bestimmen.Aus einer Notiz des Homagialbuchs Nr. ^ (Leite ^(V) im Dres-dener Lehnshos geht hervor, daß Hans seinen Vetter Hans d. Ä.mit seiner Vertretung bei der Belehnung in Weißen beauftragthatte, da erkrank swach vnd alt" war. Hans war damals inder That schon einige sechzig Jahre alt.

Der Inhalt des Lehnbriefs entspricht dem von (^96. Chri-stoph's älterer Bruder Hans, welcher damals belehnt wurde, er-scheint nicht mehr, wird also schon gestorben sein.

Anlaß der Lehnsreichung war der Tod Albert's des Beherzten,welcher am (2. September (500 zu Cmden in Friesland ge-storben war.

In obigem Lehnbrief sagt Herzog Georg, er reiche und leihedie Güteraus kraft vnd macht des Vertrages vnd eynunge sozwischen vnserm lieben Bruder Herrn Herzog Heinrich vnd vnsaufgericht ist".

Als Zeugen erscheinen der Kanzler Nikolaus von Heinitz, Doctor,Cunz Rumpf, Gregor Walther und Erhard Neuberger Canzlei-schreiber.