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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
Seite
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eine halbe Hufe, Aecker, Holz, Wiesen und Weiden, so daß nunzu Tümpling (5 Weinberge gehören.

Die Zinsen zu Sieglitz auf Schmidt's Gut sind dagegen seit(-(72 weggefallen.

Zwei Jahre darauf, im Jahre (-(83, theilten Ernst und Al-bert ihre, bisher gemeinsam besessenen, Länder so, daß Ernst,außer dem Aurkreis, den thüringischen Theil (mit Altenburg,Weimar, Jena, Naumburg, Gotha, Eisenach, Saalfeld, Orlamünde,Aahla, Sulza u. s. w.) und Albert den meißnischen Theil (mitMeißen und von Thüringen mit Tamburg also auch Tümp-ling, Dornburg, Freiburg, Eckartsberga u. s. w.) erhielt. Zuletzterem gehörten also die Schenken von Tautenburg, die Bünau,Schönberg, Tümpling, Pflug, Schleinitz, Heinitz, Rciltitz u. s. w.Die Grafschaft Tamburg gehörte fortan 62 Zahre lang, bis (3-(7,zum Albertinischen Theil.

Zm folgenden Zahre, am (7. Zum (-(36 (Sonnabend nachViti), belehnt daher Albert der Beherzte zu Baumburg die BrüderHans und Oswald, und mit ihnen ihre Bettern Hans d. Ä. undHans d. Z. zu Naumburg, mit den beiden Rittersitzen u. s. w. zuTümpling.

Der Lehnbrief findet sich im Dresdener Haupt-Staatsarchiv,Llop. 33, Blatt 2fl(, und lautet genau so, wie der letzte vom Zahre(-(33, nur findet sich noch erwähntein burglehin zu Tamburg"(wie in dein ersten Gesammtlehnbrief vom 2fl. August (H33 undin den aus (H86 folgenden Lehnbriefen) und sind die Zinsen denim Zahre (-(83 aufgezählten nicht ganz genau entsprechend. Auchfehlen weil sie wohl in den Besitz von Hans d. Zi übergegangenwaren die (( Weinberge im Radeberge und der Weinberg desErzpriesters von Trebra (welche erst wieder im Lehnbriefe von(3(3 genannt werden).

Als Zeuge ist genannt Georg von Wiedebach.