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zum Spiel. Das Ordensgesstz verbot alle Spiele um Geld, eserlaubte nur das Schachspiel und einige andere, jedoch ohne Würfel.
Für Ordensbrüder, welche das Alter oder die Krankheit nieder-beugte, denen die Uebung ihrer Pflichten unmöglich war, bestandenin den Eonventshäuscrn sogenannte Firmarien, Pflege-Anstalten.Sie durften nicht frei über ihren Nachlaß verfügen, man gestatteteihnen aber, das Geld, welches sie etwa hinterließen, ihrem Ordens-hause zu vermachen oder ihre Hinterlassenschaft an goldenen Ringen,an Silber und dergleichen für eine Kirche zu bestimmen.
Was ein Ritterbruder an Erbgütern besaß, fiel nach altenpäpstlichen Verordnungen beim Eintritt in den Orden diesem zu,aber gewöhnlich widmeten seine Eltern oder nahe Verwandte gegenden Verzicht des eintretenden Ritters auf sein Erbtheil dem Ordeneine Erbgülte oder ein jährliches Leibgeding, mit welchem sich oftSchenkungen verknüpften.
Nach der Ordensregel durften weibliche Personen, besonderszur Pflege der Aranken in den Spitalen, als Halbschwestern zurGemeinschaft des Ordens zugelassen werden. Auch sie legten diedrei Gelübde der Keuschheit, des Gehorsams und der Armuth abund trugen sie eine zuvor geweihte geistliche Ordenskleidung; eswurde ihnen das Haar geschoren und über ihr Haupt der Segengesprochen.
Auch ihnen wurde ein entsagungsvolles Leben und der Ordenbot ihnen nur Pflege in Krankheit und Alter, ein Begräbniß ausseinen Kirchhöfen und die Erinnerung ihres Namens bei der jähr-lichen Todtenfeier der Brüder und Schwestern des Ordens.
Vielleicht ist also bei diesen auch Hedwig Tümpling's Namegenannt worden.
Nach Urkunden des Deutschordensarchivs im Schlosse zuKönigsberg erscheint Euno als Ritterbruder des Eonventszu Osterode in Preußen.