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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
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willig unterwarfen Letztere gern ihre Streitigkeiten der Vermittlungdes Herrn zu einer mehr schiedsrichterlichen Beilegung, um dasGericht zu umgehen. So finden wir schon früh in Beziehung aufdie Verhältnisse der Bauern die Worte Herr, Herrschaft sclomiuus,ctomiuium) und Unterthan filedituH, Der Begriff dieser Worte warnoch nicht fest ausgebildet, aber ihr Gebrauch hat gewiß zurGründung des späteren Begriffs von Gutsherrlichkeit und zur An-wendung der Verhältnisse der Unfreieren auf Freiere beigetragen.Das Wort Bauern, rusticch kommt aber nicht oft vor. Ds begriffauch Freie, so daß das Wort Leute chomiues) wohl die Unfreienbezeichnet. Bauern werden auch solche genannt, die zu Grundstückengehören. In diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn in Lehnbriefendie Belehnung mit besessenen Männern und Zinsen zu rechteinMannlehn ausgesprochen wird z. B. mit so und so viel Groschenbei Apel zu Runitz.

Daß Otto zu Tümpling saß, geht aus der bemerkenswerthenUrkunde vom sch Januar sIßZ hervor.

In der Lebensgeschichte Duno's, des oustollanus von Damburg,sahen wir, daß die Markgrasen im Jahre s363 die Burg (Ham-burg an Donrad von Brießnitz versetzt hatten. Dieser hatte nunauf die Gerichtsbarkeit auch im Amte Damburg Anspruch unddamit einen Dingriff in die Aechte der Markgrafen Friedrich's desStreitbaren und seiner Brüder Wilhelm und Georg geinacht. Umihre Rechte zu wahren, forderten sie daher das Zeugniß derRitter, der Geschworenen und der ältesten Bauern im Amte Dam-burg ein.

In Horn's Lebens- und Helden-Geschichte Friedrich's des Streit-baren, Leipzig s?ZZ, heißt es auf Seite 23^:sZßS Montag nachdem s3. Tage nach Dhristi Geburt stellte Hans von Dzorbaw, Vogtzu Weißenfels, vor gehegter Bank wegen der Fürstlichen Gerichtezu Damburg Untersuchung an." Auf Seite 700 druckt er das ineine Urkundegebin zcu Lipczk" gefaßte Zeugniß der erbaren