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1 (1888) (bis 1551) : mit dem Wappen, einer Siegeltafel, zwei Stammtafeln, einer Karte der Grafschaft Camburg, anderer Kunstbeilagen und Register
Entstehung
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vom sst. Mai s5^7 einige thüringische Aemter, darunter Camburg,also auch Tümpling, überlassen, so daß Tümpling seit dieser Zeit denErnestinern zugehört. Nachdenr der jüngste, Johann Friedrich III.,s565 gestorben und der älteste, Johann Friedrich II., der Mittlere,s567 wegen der Grumbach'schen Handel geächtet worden war,bekam Johann Wilhelm l572 mit dem weimarischen Theil auchTamburg.

Bis zum heutigen Tage ist es dann ununterbrochen bei denErnestinern geblieben. Neunundsechzig Jahre, von s6OIsk?2,gehörte es in Folge der Theilung von sSOo zwischen Johann,dem Bohne Johann Wilhelm's, und seinen Neffen, den vier BöhnenFriedrich Wilhelm's I., der von diesem seinem Bruder gestiftetenaltenburgischen Linie, bis zu deren Aussterben, an. Hieraus kames sZZ Jahre lang, von s672s825 ^ öie durch Ernst denFrommen, sechsten Bohn Johann's, gestiftete gothaische Linie, bisauch diese ausstarb. Während dieses Zeitraums hatte Tamburgvorübergehend, von s63Os707, dem für den jüngeren BohnErnst's des Frommen, Christian, gegründeten Herzogthum Eisen-berg angehört. Da Christian ohne Erben starb, so siel das Herzog-thum an seinen Neffen, Friedrich II. von Gotha, zurück. Durchdie Erbvereinigung der drei Agnaten des gothaischen Hauses, derHerzöge von Meiningen, Coburg und Hildburghausen, kam das,bisher zum gothaischen Amt Eisenberg gehörig gewesene, AmtCamburg an das Herzogthum Meiningen.

Bon dem sZ. Jahrhundert an erscheinen in den UrkundenMeißnische Vasallen als Castellane der Burg Camburg. Ihnenwar die Aufsicht über die Burg und die Besatzung anvertraut.Bie waren dafür im Genusse von gewissen, von den Markgrafenzu Lehn gehenden Gütern und Zinsen, d. h. von Burglehnen, mitwelchen, als mannlehnbaren Rittergütern, sie und ihre Familienspäter öfters belehnt worden sind.

von Tümpling. I. 3