Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
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Zu besserm Aufkommen des Busches soll dessen 16tfi Tlieil(nebst den würcklich bestehenden Zuschlagen) aufs neue-, undzwarn auf 10 Jaln-e in Zusehlag gelegt-, sohin mit allem Vieh-Gangund Holz-Füllen gänzlich verschonet-; dagegen aber aus den,bereits vorhandenen Zuschlägen eben so viel (als neuer Dings inZuschlag gelegt wird) für den Weid und Schwein jedoch allein,geöffnet werden.

Art. 23. Das Bau-Holz soll ebenfalls auf der Schule zuWürselen gefragt werden. Wenn nun das Bau-Holz aus demgemeinen Busch genommen wird ; so wird für jeden Baum 10 MarekStock-Geld-, und 2 Marek Pflanz-Geld bezahlt. Wird aber dasBau-Holz aus den Zuschlägen genommen, so wird für jeden Stockeine halbe Pistol zahlt.

Der-, von Scheffen und Kirchmeistern angewiesene Baumsoll von dem Förster mit dem Wald-Eisen bezeichnet werden;und kan nach Belieben gefället-, und aus dem Busch geführetwerden.

Vom 1. May bis den 1. October soll aber der Busch geschlossenseyn, mithin kein Holz gefallet-, noch ausgeführt werden.

Wer Bau-Holz geniesst, soll für das nämliche Jahr keinBrand-Holz erhalten: indem Er solches aus dem Abfall desBau-Holzes überkömmt, und das zwarn nach der-, zum Bauennöthigen Fuss-Maas; das übrige Holz aber soll zum Besten desBusches ligen bleiben.

Art. 24. samtliehe vier Quartieren sollen nach wie vorn zumWeid und Schweid-Gang im Atscher-Busch (ausser den Zuschlägen)berechtigt bleiben.

Das Horn-Viehe soll das ganze Jahr durch in dem gemeinenBusch (ausser den Zuschlägen) weiden. Ausgenommen wann dieEeher-Schwein gebrannt-, und aufgetrieben werden; denn solldas Horn-Vieh, die Pferde und Schaaf auf den Busch nichtkommen dürfen.

Die Schwein sollen vom 1. May bis den 1. October nur alleinauf den Brüchen-, vom 1. October aber bis den 1. May durch denganzen Busch weiden dörfen.

Die Schaaf sollen nur von der Stein-seife bis auf denSand-Seif weiden dörfen. Die Eilendorffer aber sollen ihreSchaaf-Trift nicht durch das Gehölz-, sondern längs den Kalkbergnehmen dörfen.

Kein Nachbar soll mehr als 50 Schaaf auftreiben dörfen, diebeide Halbwinner des Verlautenheider- und Eichenroder-Hofsaber 125.

Sollten die Scheffen und Kirchmeister den Nachbarn 75 stück