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In dem Jahre 1581. haben die Nachbaren der drei Reichs-Quartieren, Würselen, Weiden und Haaren, sich dahin vereiniget:
1°) Dass man kein Holz oder Echer aus der Gemeinde weggeben solle: der aber solches thäte; soll seine Gerechtigkeit imBusch verloren haben.
Und wenn die Forstmeister solches nicht straften ; so sollensie aus ihrem Amt und aus der Gemeinde entsezt. werden.
2.) Dass die Forstmeister und Förster den Busch selbstehüten sollen, und nicht durch Andere.
3.) Wenn die Forstmeister grose schwere Hölzer im Buschgehauen haben: so sollen sie solches binnen Vier Wochen Zeitden Nachbarn zu Würselen aufSä Kirch-Hof bekannt machen.
5.) eh und bevorn die Forstmeister den Nachbarn ihr nöthigesBau-Holz anschlagen oder abhauen; sollen sie schuldig seyn, denNachbarn auf™ Kirch-Hof zu Würselen anzuzeigen, dass undwie viel Holz dieser oder jener Nachbar nöthig habe.
7.)') ein jeder Eingesessener der drei Reichs-Quartieren darf50. Sehaaf halten, oder auf Gnade 75. Die Höf aber (weilen siedoppelte Gerechtigkeit haben) mögen jeder 125. oder auf Gnade150. Sehaaf auf der Gemeinde halten. Der aber hiewider frevelt;soll dem gemeinen Kirspel und den Forstmeistern pfandbruchig seyn.
8.) Vieh-Treiber und die mit Küh, Rinder, Schwein oderSehaaf zu feilen Kauf kommen; sollen nach 3. Tag wieder forttreiben.Mit unreinen Schaafen aber sollen sie ausser der Land-Strasenkommen.
Kein Eingesessener, kein Hof- noch Halbman soll unreineSehaaf auf die Gemeinde treiben bey Kirspels Straf: Die Forstmeistersollen darauf gute Aufsicht tragen.
9.) Keiner soll frembde Sehaaf auf der Gemeinde halten beyKirspels-Straf.
10.) Die Büschen oder Districte (wie sie auf" 1 . Haaren-Heidchenzugeschlagen sind) sollen zugeschlagen bleiben.
11.) Der Biielien-Busch zugeschlagen für dör und grün.
12.) Der Starz bis auf den Leinart für dör und grünzugeschlagen.
13.) Der Ilezenschlund bis an das Elffen-Loeh für dör undgrün zugeschlagen.
1-1.) Die Festung unter dem Kick-Busch (da die junge Eichengesezt sind) bis auf die Stein-Seif für dör und grün und für allesVieh zugeschlagen.
') Afr. 6 fehlt in der Vorlage.