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schreiben kan; so soll Ihm ein Vereideter Schreiber angewiesenwerden, durch welchen Er die Busch-Freveler mit Tag und datuinfort Benennung der Platze und den andern Umständen auf seineinAnnotations-Buch anschreiben litsst.
24ter Art.
Die Gemeinde-Deputirte sorgen dafür, dass die Busch-Brüchtengethiltiget und bezahlt-, oder durch die ordentliche Obrigkeiteingetrieben werden.
Den 21 August 1 792.
Auszug aus verschiedenen Wald-Ordnungen. 1 )
In dem Nachbaren-Verein vom 17. Junius 1-150 steht:
Dass alleweg des Sonntags nach Pfingsten die Kirspelen vonWürselen, Weiden und Haaren beyeinander kommen sollen aufHaaren-Heidchen, wie solches gewöhnlich- und alt-Herkommens ist;also dass sie alda ordoniren und setzen sollen ihre glaublicheSachen, als von des Busches wegen; sodass sie im Busch Zuschlagmachen, und hinwiederum alte Zuschlag offen geben.
Dass sie andere Forstmeister und Förster Wehlen, wie solchesgewöhnlich ist.
Und war es Sach, dass die Forstmeister oder Förster (ohneBewilligung der drei Kirspelen von Würselen, Weiden und Haaren)einige Zuschlag im Busch öffneten: so soll man die Forstmeisteroder Förster (die solches gethan hätten) nicht allein absetzen;sondern auch dieselbe bestrafen, und dazu anhalten, der Gemeindeden Schaden zu ersetzen.
Und wenn ein Forstmeister oder Förster einige Eichen oderander Holz zu unrecht abhauten: so soll man sie auch absetzenund anhalten, dass sie der Gemeinde den Verursachten Schadenersetzen.
Auch sind die Nachbaren dahin übereingekommen, dassjederForstmeister alle Jahr setzen oder pflanzen solle 1J. Eichen, undjeder Förster oder Forstmeister-Knecht 7. Eichen. Und das sollensie den Kirch-Honen oder Kirchmeistern beweisen vor S. GertrudenTag im halben Merz.
Und wenn sie solches binnen der vorgeschriebenen Zeit denKirchmeistern oder dem Kirspel nicht beweissten: so soll man sieauch absetzen ; und für jede Eich (die nicht gepflanzet) eine Marekthun geben, um dadurch der Gemeinde den Schaden zu ersetzen.
') Das Original ist ein altes Manuscript, welches sich in derKönigl. Bibliothek zu Berlin (Mss. Boruss. fol. 7S2) unter dem Nachlassedes Prof. Quix befindet.