Bei sehi' ergiebigem Ecker aber sollen die Geineiiule-Deputirteeine mindere Zahl der beizubringenden Nachbar-Gerechtigkeitenbestimmen können. Bei den drei Reiehs-Quartieren, Würselen,Weiden und Haaren, sollen bei der Aul'treibung für jedes Schweindrei Bauschen zur Armen Cassa-, und täglich sieben Bauschen fürHüt-Lohn zahlt werden.
Bei den Eilendorfer aber sollen für jedes Schwein wöchentlichzwei Aachener Gulden zahlt-, daraus dann der Hüter belohnet,der Überrest aber in die Gemeinde-Cassa gelegt werden.
21ter Art.
Weilen der Eilendorfer nur allein auf den Atscher-Busch fürein vierte Theil mit-berechtiget sind: so wehlen dieselbe für denAtscher-Busch einen Förster und drei Gemeinde Deputirte.
22ter Art.
Bus eb-Br lichten.
1") Wer eine junge Bilanz abhaut oder sonst zu Grunde rieht, vmuss einen Rthlr. zur straf bezahlen. 17
2") Wer einen ausgewachsenen Stahlen abhaut, oder sonstverdirbt; muss drei Rthlr. zur straf bezahlen.
3") Wer junge Eichen- oder Buchen-Bäume diebischer Weiseabhaut; oder wer über sein angewiesenes Bau- oder Brand-Holzmehr abhaut; der soll für jeden Baum zehen Rthlr. zur straf bezahlen.
4°) Wer einen Baum diebischer Weise absägt; soll 15 Rthlr.zur straf bezahlen.
5") Wer die Aste von Eichen oder Buchen Bäum abhaut;soll 1 7a Rthlr» zur straf bezahlen.
G") Der zum feilen Kauf Schanzen macht; soll 1V 3 rthlr.zür straf bezahlen.
7") Wer sein angewiesenes Bau- und Brand-Holz zu KlafterHolz macht, oder sonst andern verkauft, verschenckt, oder sonstveräussert; soll sein angewiesenes Bau- und Brand-Holz durchsolche That verloren haben, und solches dem Busch-Cassa heimfallen;der Thäter aber noch oben drauf drei Rthlr. zur straf bezahlen.
8") Wer eine Bürde gesunden urbaren Holzes stiehlt; solldrei Rthlr. zur straf bezahlen.
9") Wer einen Karra voll solchen Holzes stiehlt; soll fünfRthlr. zur straf bezahlen.-'
10") Wenn ein Busch Hüter oder ein anderer GemeindeOfficiant sich an den Busch-Ilolz vergreift, der soll doppeltstraf bezahlen.
11°) Wer Abend nach sonnen-Untergang-, oder Morgens vorsonnen Aufgang oder auf einen Feyertag mit einem Hau- oder