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Reichs-Wald vor Jen Atscher-Buseh-, und hingegen der Atscher-Busch vor den Reichs-Wald nicht verhauen-; sondern dermeist-Verhauene geschonet-, folglich die beiden Wälder in derBeholzung und Schonung nach Proportion gleich geachtet werden.
19ter Art.
v -O" 1 - Tum Die zum Busch-Berechtigte sollen ihr Rind-Vieh das ganze
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1788. art 21. jähr durch in dein gemeinen Busch (aussen den Zuschlägen) weidendörfeu. Wenn aber die Ecker-sehwein gebrannt und aufgetriebenwerden: dann soll das Rind-Vieh, die Pferde und Schaaf auf denBusch nicht kommen dürfen.
Die Schwein sollen vom 1. May bis den 1. October nur alleinauf den Brüchen-, vom 1. October aber bis den 1. May durch denganzen Busch (ausser den Zuschlägen) weiden dürfen.
Die Schaaf sollen.
Die Eilendorfer aber sollen ihre Schaaf nicht durch dasGehölz-, sondern längs den Kalckberg treiben dürfen.
Jeder Busch-Berechtigter soll nur 50 schaaf auftreiben dürfen ;die beide Halbwinner des Verlautenheide!- und Eh henroder-Hofaber 125. — Solle die Gemeinde Deputation aber jedem Nachbar75 Stück, schaaf erlauben; so sollen diese beide Halbwinnervom Jahr Stück auftreiben dürfen. Die Jung-Gesellen |: die kein Haus
1581. art: u. noch Hof haben :| sollen weder Schaaf noch Pferd auf die Gemeindetreiben dürfen.
Die Pferde dürfen sowohl bey der Nacht als bey Tage imBusch weiden.
Die Pferde-Hüter aber dürfen nur Taub-llolz zum Nachts-Feuerbrauchen: worauf die Busch-Hüter und Fürster Achtung zu gebenschuldig sind.
Bock und Geissen werden auf dem Busch nicht geduldet;sondern dieselbe sollen zum Besten der Armen verfallen seyn.
201er Art,
Die Besichtigung des Eckers und die Bestimmung derEcker-schweinen soll von den Gemeinde Deputation, in Beyseynder Fürster, vorgenommen werden.
Die drei Reichs-Quartiern, Würselen Weiden und Haaren,haben auf dem Reichs Wald jedes Quartier einen dritten Theil-,und auf dem Atscher Busch mit den von Eilendorf jedes Quartiereinen vierten Theil der Ecker-schweinen aufzutreiben. Weilen aberder Ecker nie so ergiebig ist, dass jeder Nachbar ein Schweinauftreiben künne : so soll derjenige j: der ein Schwein auftreibenwill :| von 17 andern Nachbarn ihre Gerechtigkeit erwerben, undalso IS Gerechtigkeiten aufweisen.