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Cussatoiium, & Inhibitorium cum Clausula, una cum Citatione advidendum cassari Processum Fiscalem, vindicari Injurias, sirquepi'onuneiavi. In Sachen
Peter Strauch Alt-Bürger-Meistercontra
Bürger-Meister und Rath der Stadt Aachen je.
Wir Joseph der Andere von Gottes Gnaden ErwehlterRömischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanienund zu Jerusalem König, Mit-Regent und Erb-Thron-Folger dererKönigreichen: Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien und Sclavonien,Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund und zu Lothringen,Gross-Hert.zog zu Tosoana, Gross-Fiirst zu Siebenbürgen, Hertzogzu Mayland, Baar je. IC. Graft zu Habspurg, Flandern, und Tyrol K. IC.
Entbieten denen Ehrsamen | Unseren und des Reichs LiebenGetreuen Btirger-Meisteren | Schöffen und Rath unseres KöniglichenStuhls und Stadt Aachen | unsere Gnad und alles Guts.
Ehrsam, Liebe Getreue!
Was bey unserem Kaiserlichen Cammer-Gericht Unser- unddes Reichs Lieber Getreuer Peter Strauch Alt-Bürger-Meisterdaselbst | durch seinen bestellten Anwaldt, unterthiinigst klagendvorbracht hat | solches werdet Ihr aus abschriftlich beygehenderSnpplication und deren Anlagen Sub Num. 1. bis 20. inclusiv^,des mehreren vernehmen.
Wann nun hierauf dies unser Kayserliches MandatumCassatorium & Inhibitorium cum Clausula,, unk cum Citatione advidendum Cassari Processum Fiscalem, vindicari injurias, sicquepronunciari, an und wider Euch Eingangs benannte Beklagte | ingefolg gestrigen Tages erlassenen Decrets, erkannt, I so fort heut,uusgefeitiget worden;
Hierum so gebiethen Wir Euch | von unserer Römisoh-Kayserliclien Macht, | und bei Poen zelien Marek Lötiiigen Golds |halb in unsere Kayserliche Cammer | and zum anderen halbenTheil Ihme Impetranten ohnnachlässig zu bezahlen | hiemiternstlich | und wollen 1 dass ihr den nächsten nach Verkündungdieses | euer thütlich- und einseitiges Unterfangen cassiret undaufhebet | so fort Euch alles ferneren Stadt-Verstöhrlichen Verfahrensenthaltet | an der von undeneklichen Jahren hergebrachten Arthund Weise | zu derer Bürger-Meister- und anderer der Stadt AachenBedienten-Wahl zuschreiten nichts verändert noch solcher zuwidergehandelet, vielweniger Euch einigen incompetenten Gewalts | Stadt-Regiments und Jurisdiction anmesset, sonderen alles bis zurordentlich vorzunehmenden anderweiten Wahl 1 im vorigen Stand