590
Immittels aber eines jeden Reichs, und Reiclis-SlUttischenBürgers erste Pflicht, Obliegenheit und sein wahres Glück ist fürdie Hey- und Aufrechthaltung der Allerhöchsten Authoritiit, undMacht Kayserlichen Majestät nach allen seinen Kräften zu eyferen,um darunter ungedriicket und des Seinigen gesichert, wie auchdurch die Gerechtigkeit beschützt leben zu können, wozu dan auchdie Schuldigkeit gegen sich selbst, gegen seine Abstammung, undgegen seinen freyen Mitbürger ihn verbindet dahin zu zielen, undbestmöglichst sich zu verwenden, dass die Grund-Gesetze genaubefolget, und unverletzt erhalten werden, damit die edele Freyheit,welche allein von dem auf seine bestimmte Zeit festgestelt, undunverrückliche Ausübung des einem jedem Bürger eigenemWahl-Rechtes gebürget, und versichert wird, für allen Anfallen undBekränckungen gedecket bleiben, fort all Spuhr zur Dienstbahrkeit,wovon auch der geringst zu befürchtende schrecken soll, wie auchzu einer willkuhrigen Beherrschunge verhütet, und bey Zeitena bgewendet werde 11 m ö g e.
Darum sehe ich mich durch diese höchst wichtige Beweg-Gründe veranlasset, und gemtissiget gegen die am 21. Martii 1769.gewagte Confirmation deren Biirger-Meister, und Werclc-Meist.erin ihren Amter als gegen eine öffentliche Unternehmung, welchedie Allerhöchste Kayserliehe Macht, recht im Eingeweyd angegriffen,und in dieser Republique zernichtiget hat, welche für die Grundlangeunserer Constitution ein umwühlendes Erdbeben, und für dieWahl-Freyheit die Eröffnung seines täglich jetzt zu befürchtendenGrabmahls gewesen, fort für die Nachkommenschafft das aller-gefährlicliste Beyspiel ist, austrttcklich zu protestiren, und allen,so beym Rath, als dem Werck-Meister Gericht unter dem illegalen,und von aller Kayserlichen Aufhorität entblöstem Praesidio daraufgefolgte Handlungen, Wahlen und Amts-Stellungen, sonderlich dergestrigen Bürger-Meister, und Werckmeister-Wahl als so vielbetlitttigte Illegalitäten, und gleich einer Kette aneinander hängendeNullitäten zu widersprechen;
Euch Herrn Notarium freundlichst, ersuchend, diese meineauslrüekliche Protestation, und Widerspruch ad Notam zu nehmen,selbige dem ersteren Stadt-Secretario Herrn Becker ohne Porcht(Res enim Augustissimi Imperatoris agitur) Testatö zu insinuiren,und mich für die Gebühr ob seiner Verrichtung zu inst.rumentiren,und dadurch im Stand gesetzet zu werden den Vorgang beyAllerhöchsten Stelle denuntiiren zu können )c.
Hierüber je. Des Herrn Notarii DienstwilligerInterponirt, | und Testatö Peter Strauch
insiriuirt den 14ten Alt-Bürger-Meister der
Pebruarii 1770. Kayserl. Freyen Reichs-Stadt Aachen.