die im selben .InIii' gehaltene Bürger-Meister -Wnhl an der Weissanstössig gewesen wäre.
Es bekräftiget dieses das von dem HöehstpreisslicbenReichs-Hof-Rath im Jahre 1746. erlassene Gutachten, und daraufpnblicirte Allergnädigste Kayserliche Resolution.
Es bewahrheitet endlich dieses die in jüngeren Zeiten, und/warn im Jahre 1758, von Bttrger-Meisteren, Schöpfen, und Rathbeym Hochbelobten Reiehs-Cammer-Gericht unterthänigst gethtttigteBekennung, und Anzeig, auch der von ihnen gesagte und vollführteEntschluss: lieber die Werck-Meistere abgehen, und das Werck-Meister-Gericht ohne Haupt zu lassen, als Eyd-brüchig, und Verletzerder Allerhöchsten Kaiserlichen Authoritiit, und Ihrer Vatter-StadtGrund-Yeste zu werden.
So heilig auch nun immer die Allergnädigste KayserlicheGesetze gewesen, so verbindlich auch immer zu dessen Nachlebung,und zur Beybehaltung der Grund-Verfassung alle Amts-Träger sichdurch ihre Eyden gemacht haben, so ist doch mit dessenHindansetzung am 21. Martii des abgeflossenen Jahres 1769. vondnmabligen Börger-Meisteren und Werek-Meisteren unterfangenworden sich an ihren Aemteren durch den Rath ohne vorläufigeAllerhöchste Kayserliche Vollmacht, und ohne Znwilligung gesammterBürgerschafft confirmiren, ja welches immer so unerhört ist, denenZünften ihre ordentliche Zusammenkünften, auch Vorsteher, undRaths-Presen tat ious-Wahlen gäntzlich verbiethen zu lassen; selbigehaben auch vermög dieser gantz illegaten, Grund-Gesetzwidrigenund höchst verpoenten Confirmation obwohlen die Werck-Meisteram 9ten, die Bürger-Meister aber am 251eti Maji, als denAblaufs-Tag ihres durch Eyd für so viel Zeit tibernohmenenRegierungs-Jahr Brivat-Biirger worden, oder neues Regierungsjahrillegal, und ohnmächtig angetroffen, wodurch so das Werk-MeisterGericht, als der Rath aus aller Aetivität geselzet worden, weilenbey beiden Stellen das gültige, und mit Kayserlicher Authoritiitbevest.igt seyn müssende Praesidium anfgehöret hat.
Wan nun aber durch solchen Vorschritt die ungezweifeltAllerhöchst-Kayserliche Gewalt unter einmahl ersticket, und unterdie Füssen gebracht worden, dagegen aber eine despotischeEigenmacht auf den Thron gesliegen ist, wan wiederum die ächteReiclis-Freyheit der Bürgerschafft dadurch verbannet, die Grundlaageder Verfassung zerrüttet, die Brücke zur Souverenität geschlagen,der Weg zur Verewigung deren Aemler eröffnet, die bis aufunseren Tagen von unseren Voreiteren rühmlichst verthätigt undbeybehaltene freye Zunfts, und Raths-Wahlen der Willkuhr über-liefert worden.