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einiger Meistern eine neue Stimme»kollektc zu halten, deren er,
Gott weiss auf welche Art etliche 60 beisammen geraffet habensoll, und will sich auf eine so illegate Art in meine Zwölfterstelleeindringen, dafürhaltend, das« sein solehermnssen tnmnltuarischvon Thüre zu Thttre erbetteltes Schreibsei den Glauben eines vorder ganzen Zunft geführten l'rotokolles überwiegen dürfte.
Wenn dieses Platz griffe, so möchten vieleicht nach wiederhergestellter Ruhe über wenige Tage andere auftreten, und durchStimmenkoUektirung den Baumeister und andere Zwölfter ihrerStellen entsetzen wollen.
Ew. Hochwohl- und Wohlgebohrne eto geruhen aus diesemächten Verhältnisse selbst hochgeneigt zu entnehmen, wie ungereimt,widerrechtlich und ruhestörerisch dieses Getragen unseres MeistersKnops an sich ist, auch ich bei meiner erhaltenen Zwölfterstelle,worzu mich erstlich das Wahlprotocollum und sonach das Loosselbst ernannt hat, besstens zu mannteniren sey.
Da nun gegenwärtiger Streitpunkt den Herrn Beamten zumrechtlichen Bedenken durch wolregierende Herrn Bürgermeisterheute vorzutragonbeliebt worden; so hab ich diese meine Vorstellungunnachtheilig beizulegen für dienlich erachtet.
Mitt unterthiiniger Bitte Ew. Hochwohl- und Wohlgebohrneetc.. grossgünstig geruhen, darauf den rechtsgeneigten Bedachtgleichfalls zu stellen. Darüber
Ew. Hochwohl- und WohlgebomenUnterthiiniger(subscr.) Franz Corsten.
(Rubrica epat) Unterdienstlich unnaehtheilige Vorstellung mitAnlage N2. 1 und Bitte um Verlesung.
(Drunter stunde) Verlesen bei Herrn Beamten den "26.
August 1785. Pro copia testor
D. P. M. Becker Secretarius.
B e i 1 a g NtL 5.
Sabbathi 27. Augusti 1785.
Zufolge gestrigen Beamtenschlusses, wohin die Sache remittirt Johauugewesen, hätte der gewesene Baumeister Johann Malmendier die contr«Richtigkeit des über die Zwölfterwahl geführten l'rotokolles, und "'"t™.dass solches weder von ihm, noch seines Wissens von andern diegeringste Abänderung in der darauf befindlichen Slimmenverzeiehnissgelitten, unter Eid auszusagen, quo praevio ergehen solle, wasRechtens.
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