als Zwölftem.
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Karl Joseph Liertz,
Bernard Ophoven-,
Wilhelm Einehen,
Joseph Yonderbank,
Joseph Biiehels,
Franz Corsten,
Jakob Funken,
Simon Thor,
Joseph Reisen,
Franz Mertens,
Reilag Nf 1.
Freytag, den 26. Noveinbris 1756.
Kleines Rathes.
Auf Verlesung der von Seiten Greven und Zwölftem hiesigerSehneiderzunft contra Quoscunque tibergebenen ünterthiinigst höchstgcinüssigten Vorstellung samt Bitte in Einem ut intus,, so istdurch En. En. Rath überkommen, dass (weilen von alten Zeitenbräuchlich gewesen, dass hiesige Schneiderzunftsmeister mehr nichtdenn vier Knechten und einen Lehrjung halten mögen, alle undjede Meister auch auf diesen Fuss und mit dieser Kondition an-genommen sind, und noch werden) it.zt gesagte Zunft auch fürskünftig bei diesem Gebrauche zu manuteniren seye.
(subscr.) D. P. M. Becker Secretariüs.
Be i1ag N ü 2.
Jovis 14. *) Julii 1785.
Ist erkannt, dass Beklagte mit mehr, denn vier Knechtenund einem Lehrjunge zu arbeiten nicht befügt, daher sich mitder Zunft abzufinden schuldig, dieser jedoch bei der Abfindungeine Miissigung, weil er wegen dringender Arbeit um Urlaubgefragt, anzuempfehlen, widrigenfalls ihm der Recurs zu wol-regierenden Herrn Bürgermeistern unbenommen, sondern frey zulassen sey. Cum Expensis. In fidern
F. C. Meyer Secretariüs.
B ei lag NF 3.
Sabbathi 30. Julii 1785.
Weil dem altern Stanislaus laut Dekret vom 14. dieses derRekours zu wolregierenden Herrn Burgermeistern falls er sich
') Im Original befindet sich ein Druckfehler. Es muss statt30. — 14. Julii lieissen, wie aus der folgenden Beilage Nrn. .'1 hervorgeht.Wenn übrigens der 30. Juli auf den Samstag fiel, fiel der II. Juli aufden Donnerstag.