endlich Herr Syndikus Pelzer (laut Beilage Nl 8) gefallen lassen,den hinterrucklichen Schleichspruch vom 8. des jüngst vorigenMonates urazuschmelzen, und den Zunftsfreveiern die verursachtenKosten aufzubürden.
Der filtere Meister Stanislaus fügte sich endlich diesem Sprucheindem er sich beim Zunftstische mittels Zahlung der Geldstrafeund Kosten abfände; der jüngere Meister Stanislaus aber konnteeher nicht beugsam gemacht werden, als ihm das Exekutionsdekret(Beilag N° 9) zu Leibe setzte; welchemnaeh denn auch dieser sichvon der verwirkten Strafe und Kosten behörend reinigte.
Am 9. November 1785 trat der Zunftstisch zum letzten Maledieser Sache halber zusammen vor welchem Baumeister Urlichs nachvorläuftig genommenem Abtritte, sich mit einer beliebten Geldbussevom begangenen obenerwähnten Frevel säuberte.
Da nun den Meistern Stanislaus zur Begehung fernererZunftsfreveln von der Zunft die Riegel vorgeschoben wäre; wardihnen selbige von dem regierenden Herrn Bürgermeister Brammerzund abgestandenen Herrn Bürgermeister Dauven (ohne Vorwissenund Beysein des regierenden Herrn Bürgermeisters von Richterich)geöfnet welch abgestandener Herr Bürgermeister Dauven denn am30. November 1785 St. Andreastag (an welchem Feyertage gleichwolkeine Sachen bei den hiesigen Gelichtern vorgenommen werdendürfen) sich ins Werkmeistergerichtszimmer verkröche, und alldaauf einseitiges Anstehen des altern Meisters Stanislaus einen allenhiesigen Zünften höchst verderblichen Spruch (Beilag N2, 10)ad Protocollum abdiktirte.
Da nun bei Ablage der baumeisterlichen Rechnung am26. Julius 1786 als am gewöhnlichen Abrechnungstage der abstehendeBaumeister Sr. Urlichs viele zur Last der Zunft verlegte und vonoberwähnten Streitigkeiten hergekommene Nebenkosten in Rechnungbrachte, und die versammlete Gemeinde dagegen protestirte; sohat gleichwohl nämliche Gemeinde am gefolgten Tage aus Liebezur Einigkeit für diesmal solche Rechnungsposten hingehen lassen,zugleich aber beschlossen dass vorstehende Geschichts-Erzehlungzur Nachricht und Belehrung eines jeden Zunftmeisters zum offenenDrucke befördert, und jedem darab ein Exemplar zugestelltwerden solle.
Welchem Antrage gemäss denn gegenwärtiges zum Druckebefördert worden.
Johann Thomas als Gemeindebaumeister.
Johann Malmendier als Zwölfterbaumeister.