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Bei der so gearteten Erscheinung am 30. Julius 1785 truges sich nun zu, dass obbezogener Manuteneuzspruch (laut AnlageN" 3) einen ziemlichen Abfall erlitte.
Dieser Spruch ward der reicheste Stoff zu neuen Zunfts-störungen. Zufolge bei Gerichte vorgezeigten Original-Wahlproto-kolles war Mitmeister Corsten durch die Mehrheit und mit62 Stimmen als Zwölfter gewählt und angenommen, indessen aberMeister Reisen und Meister Knops mit 57 und jener mit 60 Stimmengefallen.
Nun wollte Meister Reisen obig letzten Spruch zu seinemVortheile benutzen. Er zog den Meister Corsten samt demabgestandenen Baumeister Sr. Malmeudier am 4. August 1785 vorGericht und bestrebte sich, das Wahlprotokoll einer Unrichtigkeitzu beschuldigen, um sich die zwo Stimmen der gebothsverlüstigenMeistern Stanislaus zuzueignen. Obgleich indessen wider die Aechtheitdes offengelegten Wahlprotokolles nichts fügliches einzuwenden war;so ward es doch zuletzt für Recht gehalten, dem mit 60 Stimmengefallenen Meister Reisen die zwo Stimmen der Meistern Stanislausanzuschreiben, und musste sich hieuurch der mit diesem in Gleichheitgestandene Zwölfter Corsten gefallen lassen, mit selbigem für dieZwölflerstelle zu loosen. Das aus dem burgermeisterlichen Ruthgezogene Loos aber bestätigte den Meister Corsten von neuem zumZwölfter, der denn nach Bestätigung auch augenblicklich von HerrnBürgermeistern zur Ausschwürung des Zwölftereides und sohinzum völligen Besitze seines Amtes belassen wurde.
Hiemit waren doch die Zunftsunruhen noch nicht gedämpfet.Der Baumeister Urlichs mit Beistand des kleinen Rathsherrn Grüntenwiegelt sonach den mit 57 Stimmen gefallenen Meister Knops zuneuen Empörungen auf; dieser mit einigen Gesellen streicht alleGassen durch, und will sich mit Gewalt durch eine unerlaubteStimmensammlung zum Zwölfter eindringen, und hatte zu dem Endesich einen überwiegenden Stimmenhaufen beisammen gebettelt; erliess sohin den bereits einen Monath in seinem Zwölfleramtegestandenen Meister Corsten am 25. nämlichen Augustmonathes insVerhör laden, und wollte mit Beihülfe einiger Gesellen diesemdas Recht zur Zwölfterslelle durch Vorzeigung eines einseitigdaher geschmierten Stimmzettels streitig machen, und obschonder mitgeladene Baumeister Malmendier den Herrn Bürgermeisternan Eidesstatt versicherte, bei Führung des vorgezeigten OriginalWahlprotokolles, mittels Ansehreibung sämmtlieher Stimmen ganzaufrichtig und unpartheiisch zu Werk gegangen zu sein; so liiesses doch: diese wichtige Streitfrage sollte gleich änderten Tagesden Herrn Beamten zur Erörterung vorgetragen werden.