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und jeden Bürgeren, Unterthanen und Einwöbneren hieniit amnachdrucksamsten verbotten, sieb bey Gelegenheit des VaelserVorgangs aller Thütliehkeiten und Rottirens zu enthalten, dieReformirten in ihrem Kirchen-Gang, noch auch sonsten zu molestiren,oder auch auf ein oder ander Art zu insultiren, mit der ausdrück-lichen Wahrnung, dass nicht allein wider die hiergegen Frevelndemit scharfem Obrigkeitlichen Einsehen, auch gar bewandtenUmständen nach, mit Leib-Lebens-Strnf verfahren werden solle,sonderen auch der oder diejenige, so wider dieses Gebott. zu handelensich unterstehen würden, denen zu Vorkommung derley höchst-geführlichen Unheils von Obrigkeits wegen vornehmenden Mitteln■exponirt, und all dabey befahrende Unglück sich selbst zuzumessenhaben würden, welches dann zu Jedermanns Nachricht durch offenenDruck zu publiciren, und an allen Ecken und Thoren zu affigirenverordnet wird.
Aachen, den 25. Junii 1702.
(L. S.) Ex Mandato
D. P. M. Becker Secretarius.
XXXVI.
Wir Bürgermeister, Scheden, und Rath dieses König!. Stuhls,und des heiligen Römischen Reichs freyer Stadt Aachen etc. etc.thuen hieniit, inhaerendo unserer am 25. Junii laufenden Jahrserlassener Verordnung, allen und jeden Bürgeren, Unterthanen,und Einwöbneren am nachdrucksamsten nochmalen befehlen, sichbei Gelegenheit des Vaelser Vorgangs aller Thätlichkeiten, undRottirens zu enthalten, die Protestanten in ihrem Kirchen-Gang,noch auch sonsten zu molestiren, mit der ausdrücklichen Warnung,dass nicht allein wider die hiergegen Frevelnde mit scharfem Obrig-keitlichen Einsehen, auch gar bewandten Umstanden nach, mit Leib-und Lebens-Straf verfahren werden solle, sonderen auch der, oderdiejenige, so wider dieses Gebott zu handeln sich unterstehen würden,denen zu Vorkommung derley höchst-gefährlichen Unheils vonObrigkeits-wegen vornehmenden Mittelen exponirt, und all dabeybetahrende Unglück sich selbst zuzumessen haben würden, welchesdann zu Jedermanns Nachricht durch offenen Druck zu publiciren,und an allen Ecken und Thoren zu aftigiren verordnet wird.
Aachen, den 17. December 1762.
( B. S.) Ex Mandato
1). P. M. Becker Secretarius.
XXXVII.
Wir Bürgermeister, Scheffen und Rath dieses König], Stuhlsund des Heil. Rom. Reichs Freyer Stadt Aachen etc. verbiethen