Weilen nun auch bey E. E. Rath vorgekommen ist, dasseinige ungehorsame und aufrühriscbe Knechten sich gar nichtschämen betteln zu gelien, selbige aber durch die Arbeit ihr Brodverdienen können, so wird allen und jeden Bürgern und Einge-sessenen aufgegeben, besagten bettelnden und aufrübrischen Knechtendas geringste nicht mitzutheilen, damit die Aufruhr nicht gehegetwerden möge, welches zu Jedermanns Wissenschaft in Druck zubefördern, und gewöhnlicher massen zu affigiren. Also tiberkommenund beschlossen im Rath ut supra.
(L. S.) H. Alb. Ostlender
J. U. Lic. Secretarius.
XXXII.
Edictu m.
Obwohl En. Er. Hochweiser Rath in Gefolg der heylsamenReichs-Satzungen lnehrmalen, und signanter unterm 7. Octob. 1746verordnet hat, dass die Gasten oder Gesellen ohne ObrigkeitlicheErlaubnuss sich nicht zusammen rottiren, vielweniger die Winkelenihrer Meisteren schliessen, oder faul machen, weder Tumult undAufstand anheben solten ; so hat sich dannoch in der That gezeiget,dass die Wöllenwebers Knechten von ihren Werkstätten abgetrottenseyen, und dardurch die gemeine Ruhe gestöhret haben, gleichwieaber diesem Ohnwesen länger nicht zugesehen werden kan, alsoist von Herren Bürgermeisterei! und Beambten zu BeybehaltungEs. En. Raths Verordnungen überkommen, dass die abgetroffeneund strafbarlieh sicli zusammen rottirte Wöllenwebers-Knechtenund Gasten alsofort ausseinander gehen, und am nechstkünftigenMontag sich zu ihrer Arbeit auf denen Werkstätten begeben, mithinruhig sich verhalten, und von ferneren Zusammenrottirungenabstehen sollen, mit der ernstlicher Warnung, dass diejenige,welche diesem nicht nachkommen, sondern in dem Aufstand weiterbetrotten würden, des Bürger Rechts entsetzet, auch für Handweroksohnfähig und olnitüchtig nicht allein erkläret, sondern auch demBefinden nach aus der Stadt und Reich verbannet, oder gar amLeib gestrafet werden sollen, welches zu Jedermanns Wissenschaftin Druck zu befördern, und öffentlich zu affigiren. Also beschlossenAachen, den 4. August! 1759.
(L. S.) Ex Mandate
1). F. M. Becker Secretarius.
XXXIII.
Naehdeme auf vorherige an denen Herren General-Staatender vereinigten Niederlanden durch Uns Bürgermeisteren und Rathgethane Vorstellungen und Remonstrationen das Crucifix-Bild an