derenseiben Diener am Platze solcher Portionen ex Aerario publicojährlichs hundert Aacher Gülden zugelegt seynd) gefordert, vielweniger gegeben und angenommen werden sollen; Damit alsoallerhand Sorten von Fischen, mit desto grösserer Menge undAbnndantz, zu Behuf hiesiger Bürgerschaft hiehin gebracht, undauch desto geschwinder dahier verdebetirt werden, so solle aucheinem jeglichen, so Frembd, als Bürgeren ohngehindert freystehen,die zum Verkauf hierhin führende Fischen, gegen billige desgemeinen Fisch-Aussruffers Belohnung, öffentlich aussruffen undbekannt machen lassen zu mögen. Also überkommen im Rathden '28. May 1756.
(L. S.) H. Alb. Ostlender J. U. Lic.
E. E. Raths Secretarius.
XXV.
Em. En. Hochweisen Rath ist umständlich vorgetragen worden,dass in diesem Königl. Stuhl und Freyer Reichs-Stadt Aachen vonZeit zu Zeit, wegen unterlassener Aufsicht an denen Stadt-Pforten,allerhand frembdesGesindel und Bettlere eingeschlichen seyen, mithinsieh darinnen annoeh aufhalten ; gleichwie aber hierauss allerhandUnordnungen entstehen, und die Bürgerschaft beschwehret wird,also hat En. Er. Rath für gut befunden, und verordnet hiemit
lino: Dass alle Hauptmannschaften oder so genannteGrafschaften, von Hauss zu Hauss genau visitiret, und alle sichdarin aufhaltende so Bürgere als Fremden, beyderley Geschlechts,mit Nahmen und Zunahmen verzeichnet, auch wie starck einesjeden Familie seye, wovondannen sie herkommen, und was siebewogen sich hiehin zu begeben, auch womit sie sich ernähren,untersuchet, fort die Erkundigung über ihre Aufführung dahier inder Stadt eingenohmen, und ab diesem allem Eni. En. HochweisenRath ein accurate Verzeichnus zu näherer Disposition überlieffertwerden solle, wesshalben hiesige Herren Bürger-Capiteins, Lieute-nanten und Fähndriclien ihrer Schuldigkeit erinnert, und dahinangewiesen werden, gestalten ohngesaumt die Visitation ihrerrespective Hauptmannschaften vorzunehmen; und damit
Zum andern bey dieser Verrichtung alles aufs genauesteverzeichnet, oder protocolliret werden möge, so wird denen HerrenBürgermeistern und Beambten die Commission aufgetragen, umeinen getreuen der Führung eines richtigen Protocolli erfahrnenBürgern auszusehen, und denselben nomine Magistratur zuauthorisiren, dass er der Visitation beywobne, das Protocollumführe, und pro re nata die Fragen stelle, mithin alt der Verrichtung