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lind der Zorn und Stiaff dess Allerhöchsten einer gantzfen Gemeindedessfals überzogen werden dörffte;
So werden inhaerendo denen vorigen Raths-Uberkoinbstennicht allein alle SchUnd- und Schmlih-Schrifften, sonderen alldas-jenige, was zu einiger Unruhe, Weiterung oder Beschimpffungdess nechsten Pasquillisch- oder in anderen Weeg, wie dass Nahmenhaben, und in was Schein dieses geschehen mögte, erdichtet, ge-mahlet, geschnitzelt oder geschrieben, und nach Ordnung derenHechten mit dem Tauft- und Zunahmen dess Scribentis nichtunterschrieben, hiermit alles Ernst, und zwar mit dieser fernererausstrücklicher Warnung verbotten, dass nicht allein diejenige, sosolche Schmüh-Sehrifften, Pasquillen, oder was ander schmählichesoder fameuses gemacht, und die-jenige, so solches bey sich tragen,aussbreiten und divulgiren, sondern die Wirth und Gastgeber undein jeglicher in deren Behaussung dergleichen verbottene Schrifftengelesen, vorbracht, und aüffbehalten werden, und allsolehes denenHerren Bürgermeisteren, und E. E. Rath gebührend nicht angeben,der Schärfte befindenden Dingen nach gestrafft werden sollen;wohingegen denen jenigen, so allsolche Pasquillenmächer undderenselben Aussbreitere oder Divulganten erweisslich anbringenwerden, eine Recompense von 100 Rthlr gegeben, und dessen Nahmdabey verschwiegen bleiben solle, welches zu jedermanns Warnungin Truck aussgehen, und dahier ad Curiarn affigirt werden solle;Also beschlossen im Kleinen Rath den 18. Decembris 17-'32.
H. Alb. Ostlender Biel— Secret.
XVII.
Wir Bürgermeistere, Scheffen und Rath dess Königlichen Stuhlsund Kayserlicher freyer Reichs-Stadt Aachen fügen Jedermännig-lichen hiermit zu wissen, nachdeme von geraumer Zeithero sich mitder That gezeigt, dass in hiesigem unserem Aachischen Territorioeben wie in denen benachbahrten Landen, die sieh zusammen-rottirende gewapffnet- und ungewapffnete Zigeuner, auch anderhin und her zerstreutes Herrenlosses Gesindel allerhand Diebereyenverübet, und bey Nächtlichen Einfall in die Ilüusser denen LeuthenHünd und Füs.s beyeinander gebunden, Land-Friedbrüchiger Weisedie Hltusser aussgeplündert, und was sie darinnen gefunden, hinweggenohmen, dermassen, dass ausserhalb der Stadt fast niemand inseinem Hauss und Beth von dergleichen Anfall sicher ist; Wir abersolche Vagabunden und Herrenlosses Gesind und auch alle andereFremdlingen, so unterin Vorwand einiger bey sich führendenKrümereyen, Ilroguen, Medicamenten oder anderen dergleichenWaaren sich dahier einfinden und die Häusser ausskundschaft'ten,