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3 (1890)
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Maulwerck und Zähne erfrischen, selbiges darin Kaum- oder Brubelen,und ibme auch etwas Hew geben lasse.

Dieser Gürgel-Trank muss dess Tags zweymahl demjenigenYiehe von allerhand Sorten, so nur von dieser Krankheit angegriffen,gegeben werden, und dienet so gar auch zu Abhält- und Abwendunggemelter Kranckheit für dasjenige Viehe, so von derselben nochnicht berührt worden.

Dem kranken Viehe muss die Zung an dem Orth, wo selbigesdas Geschwür hat, so lang gekriitzet und geschabet werden, bissdas Blut herfürkomme, man kau aber hierbev den Vitriol-Stein zugebrauchen unterlassen, angesehen derselbe sich in den Gürgel-Trankbefindet.

Womit nun aber dem gemeinen Wesen und jedem Unterthanenin besonder hierdurch gesteuret, werde.

Als befehlen wir obgemeldle Bürgermeistere, Scheffen undRath hiermit, dass gegenwärtige Verordnung dahin abgebucht, inder Stadt und dess Reichs Dortt'schaft'ien kundt gemacht werden solle,mit dem Beyfügen, dass sich die Fleischhäwer, noch sonst jemandtunter schwärer willkührlieher Straff nicht. gelüsten lassen sollen,einiges Viehe auss denen Orthen, allwo die Krankheit verdächtigist, in diese Stadt oder Reiche einzuführen. Urkund UnsererStadt-Cantzley Insiegels, und Raths-Secretarii unterschrifft.

Gegeben Aachen den 4ten Martii 17t!2.

H. Alb. Ostslender L 1 " 8 Secret. (L. S.)

NB. umb die Zung des Viehes zu krätzen, wäre, ein rundes Blatvon Silber, ungefehr von der Giösse eines RheinischenGüldens, mit verschiedenen eingeschnittenen kleinenZäntger,mit einem eysernen Still (wie solches bereits vor diesemobservirt worden) zu gebrauchen.

XVI.

Nachdem bey einem Ehrbaren Rath vorkommen, dass voneiner geraumer Zeit her durch allerhand Schänd- und fameusenSchrifften oder Pasquillen der ein- und anderer vermittels ohn-erfindlichen höchst - Ehrenrührischen scandalösen Aufflagen hatverkleinert, und in dem Absehen, umb in der Gemeinde odieusund verhasst zu machen, tradueirt werden wollen, ein solchesEbren-diebisches Wesen aber nicht allein denen Geist- und Welt-lichen Rechten, sondern denen Policey-Ordnungen, besonders aberdenen vorherigen Raths-Schlüssen e Diametro widerstrebet, mithinin einer wohl bestellter Republique oder Gemeinde umb so wenigerzu dulden ist, als dardureh kundbahrlich vieles Unheyl gestifftet,

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