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3 (1890)
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479
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anbelangt, (vvan selbige eben auff einen Sonn- oder Feyer-Tag dessMorgens oder auff den Samba tag Abends allhier ankommen) sollensowohl von Bürgeren als Frembden Sommer-Zeit, Morgens bissacht uhren, im Winter aber biss halber zehen uhren am Marekverkaufft werden mögen.

9. Es solle denen Bürgeren und Unterthanen ernstlich hiemitanbefohlen seyn, ihre Dienst-Botten und Kinder auff Sonn- undFeyer-Tägen zu der bestimbter Catholischer Kinder-Lehr auchanderen Predigten hinzuführen oder zu schicken: dieselbe auch vondem Spielen auff den Strassen, Wällen und Kirchhöfen abzuhalten.

10. Von denen ausswendigen Arbeiteren als Wollspinneren,Nadelmächeren, Drahtzieheren und anderen dergleichen Arbeiterensoll auff Sonn- und Feyer-Täg unter Confiscation ihrer Arbeit zurStadt nichts eingebracht werden.

11. Und damit diese Ordnung desto fester, beständiger undexacter gehalten werden möge, hat ein Ehrbahr Hochweiser Rathverordnet, dass derjenige, so gegen einen oder anderen dieserabgestelten Articulen handelen, und denen eontraveniiren würde,ein Straff von vier Goldgülden mit der That Selbsten unnachlüsslichverwirckt haben solle, warab drey Theil zum Nutzen dessArmen-Hausses, ein vierter Theil aber dam Anbringer undDenuneianten zukommen und zugeeignet werden solle.

Also im Rath beschlossen am 18. Junii 1781 Urkundt, unseresRaths Secretarii hierunter gestellter eygenluindiger Unterschriftund beygetruckten Canlzley-Insiegels.

(L. S.) H. A. Ostlender Lic. Secret.

XV.

Demnach Uns Bürgermeister, Scheffen und Rath des König-lichen Stuhls und Kayserlicher Freyer Reichs-Stadt Aachen berichtetworden, was gestalten in Franckreich und zwarn auch bereits ineinigen dahier angräntzenden Orthen eine so gefährliche Seucheunter denen Pferden und Horn-Viehe sich geäussert habe, dassallschon derselbe viele umbgefallen, sich auch diese Krankheit alsoanliesse, dass das Viehe unter der Zungen hinten oder vorn imMaul Blatteren, warvon ihnen in kurtzem die Zungen herauss fallen,und mit solchem Zustand höchstens in 24 Stunden crepiren müssen;Wir aber diesem Übel best- möglichst vorzubiegen gäntzlich gesinnet,damit dasselbe in dieser Stadt und Reich nicht einschleichen,sonderen davon abgewendet werden möge, so solle dess Ends all-solche, durch SL, Churfürstl. Durchl. zu Collen und SL Churfürstl.Gnaden zu Trier nach reiffer der Sachen durch Kunst-erfahrnebeschehene vergnemte Überlegung hiernach beschriebene, vor diesem