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III. Den katechetischen LTnterricbtungen (welchen sowie derdarauf in der Kirche abzusingenden lauretanischen Litaneywöchentlich der samstagliche Nachmittag ohne Ausnahme zu widmenist) mit Eifer und Aufmerksamkeit gegenwärtig zu sein. Auch sollen
IV. Die Kandidaten der Philosophie nebst Beobachtung derobigen Iten und Ilten Vorschrift gehalten sein, in den moralischenphilosophischen Unterrichtungen zu den von den Herren Lehrernzu bestimmenden Stunden zu erscheinen.
In Rücksicht der Aufführung der Lehrlinge
Erwarten wir von den Herren Lehrern, dass sie ein wachsamesAuge auf die Sitten der Lehrlinge halten und den Eltern überderen Betragen von Zeit zu Zeit die Anzeige thun werden.
Wir untersagen daher den Schülern
1. allen Zutritt zu bösen Gesellschaften und überhaupt allenverführerischen Umgang — so wie
2. das Eingehen in die Schauspiel- Wirths- Kaffee- Spiel- unddergleichen Häuser.
Viertens gebieten wir den Lehrlingen gegen ihre LehrerLiebe, Ergebenheit, Gefälligkeit, pünktlichen Gehorsam, Ehrerbietungsowohl in den Schulen als ausser denselben zu hegen und zuerweisen.
Fünftens Kein Schüler soll sich unterstehen, das geringstein dem Marianisehen Lehrhause, oder auch wo die philosophischenVorlesungen gehalten werden, zu beschädigen; — der Übertretersoll nicht nur für solchen Muthwillen gestraft, sondern auch denzugefügten Schaden vollkommen zu ersetzen angehalten werden.
In Rücksicht auf Studien.
Die Unterrichtungen sollen täglich und zwar zur Winterszeitfür die unteren Schulen von acht Uhren bis halb zehn, undNachmittags von halb zwey bis halb vier, — für die philosophischenVorlesungen aber Morgens von acht bis zehn Uhren, und Nachmittagsvon halb zwei bis drei Uhren gehalten werden. Zur Sommerzeitwerden die Vorlesungen überhaupt Morgens eine halbe Stundefrüher ihren Anfang nehmen.
2. Dinstags und Donnerstags Nachmittags sollen die gewöhn-lichen Spieltage sein, und eine Vervielfältigung der Spieltage sovielmöglich vermieden werden.
3. Soll keinem Schüler ohne Erlaubniss und hinlänglichesZeugniss seines Lehrers über seine gute Aufführung und Wissen-schaft gestattet werden, von einer unteren Schule mit Vorbeigehungder Zwischenschule zu einer höhern überzugehen; desgleichen sollkein Logiker ohne Bewilligung seines Lehrers schon sofort zurTheologie übergehen mögen.