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4. Zu Ende jeden Schuljahrs werden die Lehrer die Früchtedes Fortganges ihrer Schüler sammlen und dem Publikum zuröffentlichen Prüfung und allgemeinen ßeurtheilung vorlegen -die Kandidaten der Philosophie sollen durch's Jahr mehrmalphilosophische Sätze öffentlich vertheidigen —
Endlich halten wir uns zu den Herren Lehrern von ihremrechtschaffenen Eifer dergestalt überzeugt, dass wir deren Einsichtendie etwa weiter noch zweckdienlich zu treffenden Anordnungenvor der Hand gern überlassen. — Und da das Amt der HerrenLehrer an sich selbst mit vielen Beschwerlichkeiten und Verdrüssenumgeben ist, so lassen wir denselben in allen vorkommendenGelegenheiten unsere obrigkeitliche Unterstützung ganz gerneangedeihen; sofort setzen wir zur Richtschnur, dass von denöffentlichen Schulen für immer alle Lehrlinge ausgeschlossen werdensollen, welche der wiederholten Ermahnungen und Strafen ihrerLehrer ungeachtet, auf Ungehorsam und schlechte Aufführunghartnäckig verharren dürften.
Also beschlossen im Rath, auch nicht nur an den sonstgewöhnlichen Orten sondern vorzüglich noch an den öffentlichenSchulen an bequemen Plätzen anzuheften und daselbst von denHerren Professoren der studirenden Jugend vorzuhalten undeinzuschärfen verordnet. Aachen den 15. Nov. 1793.
Ex MandatoD. P. M. Becker, Secretarius.
VIII.
Verordnung.
Der hohe Rath dieses königl Stuhls und des H. R. Reichsfreier Stadt Aachen, bei welchem ingefolg bekannten förmligenÜbertrags de 1351 und gnädigsten Kameral-Urtbeiles de 1684die Landeshoheit über das Dorf und Herrlichkeit Burtscheidunstreitig beruhet, hat mit höchstem Miss vergnügen in Erfahrbringen müssen, dass daselbst die sogenannten Hazardspieleungescheut ausgestellt und getrieben werden, ohne hierüber seineobrigkeitliche Erlaubniss nachgesucht, weniger erhalten zu haben.Da aber diesem Unwesen nachdrücklich zu steuern Hochderselbesich verpflichtet achtet auch um so mehr entschlossen ist, als mitsolcher Anmassung der Hazardspiele ein allzukühner hochsträflieherEingriff in seine landeshoheitlichen Gerechtsame sich verknüpfet;
So verbietet nämlicher hoher Rath hiebei alles Ernstes alleund jede Hazardspiele, wie die immer Namen haben mögen inseinem Dorf und Herrlichkeit Burtscheid und will Kraft obrigkeit-licher Macht und Gewalt: