Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
Seite
466
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taugliche Bürger gebildet, werden, so ward bei Herstellung desMarianischen, in der Zukunft zur Winterszeit auch einzuheizendenLehrhauses unsere Sorge rege, solche Maasregeln zum Besten derstudirenden Jugend erneuernd zu treffen, die uns mit Grunde hoffenlassen, unsern gewünschten Endzweck zu erreichen.

Wir machen daher vorerst nochmalen sowohl Ein- alsAusheimischen hiemit bekannt, dass die Unterrichtung der fünfuntern Schulen und die Philosophie den 17ten dieses Monates ihrenAnfang nehmen werden. An diesem Tage um halb acht Uhr habensich die Lehrlinge der untern Schulen, wie auch die Kandidatender Philosophie in dem Marianischen Lehrhause einzufinden, umdem hohen Messamte beizuwohnen, und den nöthigen Beistanddes heiligen Geistes zu erbitten.

Zweitens die Gegenstände der Lehr-Unterrichtungen für diefünf unteren Schulen betreffend, so bestehen dieselben in folgendem :

A. Glaubenslehre

B. Sprachlehre | lateinische | griechische | teutsche

C. Freie Künste | Vers- | Dicht- | Rede- und | Rechenkunst

D. Erd-Beschreibung

E. Geschichte.

Gegenstände der philosophischen Vorlesungendes ersten Jahres

A. Logik | a. theoretische | b. praktische

B. Metaphysik a. Ontologie | b. Aetiologie | c. Kosmologie

d. Thaumatologie | e. Natürliche Theologie | f. Psychologie

G. Algeber

D. praktische Philosophie.

des zweiten Jahres

A. allgemeine

B. besondere

C. Experimental-Physik

D. Natur-Rechte und

E. nach kurz wiederholter Algeber Geometrie.

Drittens die Verhaltungs-Regeln sind folgende:

In Rücksicht der Religion

I. Sollen die Lehrlinge unter der von den Lehrern zubestimmenden Strafe verbunden sein, täglich dem heiligen Messopferund Sonntags insbesondere auch dem nachmittägigen Gottesdienstnicht weniger den wieder einzurichtenden geistlichen Sodalitäts-Übungen andächtig beizuwohnen.

II. Wenigstens jeden Monats die hochheilige Sakramentender Beicht und des Altars mit christlicher Erbauung zu empfangen.