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3 (1890)
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alsolchem Wöhr und darzu gehörig Kraut und Loot und andereNotturfft, darauf er gemonstert und angeschrieben ist, sich alle zeitin guter Rüstung und Bereitschaft halte.

Auf solchen vergangenen Tromtnelnschlag, oder auch so balddie vorschriebene Gefahr, Noth und Geschrey offenbahr wird, sollenalle Bürger und Inwohnere, sie seyen bey Eines Erbaren Rahtsangestellten Hauptleuthen eingeschrieben, zur Monster passirt odernit, wan sie auch wären Geschworne oder Carlschützen, oder einigeranderer gestalt von der persöhnlicher wacht gefreyet, sarnbt allenihnen Angehörigen, die ein jeder in seinem Hauss hat, lnänlichenStands, es wären Söhne, Verwandten, Kostgänger, Knecht oderJungen, die über 18. alt, oder auch darunder, wofern sie starckgnug und zur wacht bequem, bey ihren Ayden, verlierungbürgerlichen Gerechtigkeit, und Verbannung der Statt, in aller Eyl,mit nohtttirftiger Wöhr gewaffnet und gerüst zu ihren Rotmeisternsieh verfügen, und fort unverzüglich mit der ganzen Rotten zuihrem Fähnlein zeittigen.

Dabei dan ein jeder seine Nachpar fleissig uffmabnen soll,das niemandt zu Hauss bleibt.

Alsbald nun das Fähnlein, in massen obgemelt, versamblet,solle es in guter Ordnung dem Hauptmann unweigerlich folgen,und alles was befohlen wird, trewlieh verrichten, auch ein iedwederLeib und Leben zu Verthätigung des Vatterlands, sein Weib, Kinderund Mitbürger, auffsetzen, und darzu bey Verlierung Leibs undLebens, und Güter, verpflicht und verbunden seyn.

Darunter steht handschriftlich:

Wannacher ein jeder sich zu richten hat.

Also beschlossen den 7ten August 1690.

Aus Befelch Herren Bürgermeistern und BeamtenJo. Jac. MoisL. Secret.

Gedruckt zu Aachenbey Johan Henricus Clemens Anno 1690.

VII.

Landesobrigkeitlicbe Verordnung.

Da wir uns die Handhabung der Religion und die Beförderungdes allgemeinen Wohles zur pflichtschuldigen Angelegenheit ebensogern sein lassen als sein lassen müssen, das Wohl der Religionund des gemeinen Wesens aber von einer guten Uuterrichtungder Jugend vorzüglich abhängt, indem alles darauf ankömmt, dassaus der Jugend rechtschaffene Menschen, fromme Christen und

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