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III.
Nachderaahlen Johann Joseph Niclas, Anton CorneliusWeissenburg und Johan Joseph Bucholtz vor sich und Namens dersich so nennender Sclavanten-Compagnie, nit erröthet, in einer amSlten Martii verfügter Scedula declaralionis et Requisitionis adNotarrain, das Betragen hiesigen Hochweisen Rathes als ihrer durchsämmtliche Bürgerschaft angeordneten Obrigkeit vermessentlich zuuntersuchen und taxiren, fort dessen würdige Glieder vor Lügnerund Nachsprenger nit allein höchst-sträflich auszuschreien, sondernihre Kühnheit gar so weit zu treiben, dass sie uneracht ihnendurch die am 17ten April erlassene Uberkomst eine andereInformation zugekommen, jedannoch nach Ausweis der am 29tenAprilis zusammen geflickter und unter dem Tiiul (Wahrhafteetc. etc.) gedruckter- erschienenen Schrift halsstarrig bei ihremschändlichen Frevelmuth beharren zu wollen scheinen ; als hättensie zwarn ihrer Bosheit gleiche Straf und Ahndung um demehrverdient als sie dardurch als Verächter ihrer Obrigkeit, welcheNiemand anders als Gott und Iliro Kaiserl. Majestät Rechenschaftzu geben hat, hiesige löbliche Bürgerschaft aufzuwickeln und inannoch grössere Uneinigkeit zu bringen gesucht haben; Es willaber ein EL Hochweiser Rath vor diesesmal damit zucken, jedochmit der Warnung, dass gemeldte sowohl als alle so ungeartete Lästerersich hinführo solches strafbaren Unterfanges enthalten sollen, imwidrigen Fall gegen selbe als Freveler und Stöhrer der gemeinenRuh Fiscaliter gehandelt und die verdiente schärfste Strafnnausbleiben wird. Also überkommen bei E m E n Rath den19 Mai 1758.
Demnach Hn Hn Bürgermeistern missfällig wahrnehmen müssen,dass bei Anwesen Ihre Königlichen Majestät in Preussen die Leulhenicht allein auff denen Gassen zusammen laufen, sondern auch mithefftiger ungestüm sich herbei dringen, insonderheit aber dieStudenten und muthwillige Jugend mit unartigem Schreien, Ab-und Zulaufifen, fort Steinwerfen sich dermassen ungebührlich erweisen,dass männiglich, bevorab die Fremden ein grosses Argerniss darobzu schöpften ursacli haben, solch ärgerlichem Unwesen aber in alleWege gesteuret und abgeholfifen werden muss, als wird hiermitalles Ernstens erinnert und ermahnet, sich fernerhin, besonders aberbei nächst bevorstehender Abreiss Seiner Königl. Majestät in
II. Alb. OstlenderJ. U. Lic. Secretarius.
IV.