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von den Fremden, so dahier um der Bäder oder Wässern sich zubedienen, ankommen möchten, deren gut Geld mit obgemelterungültigen Münzsorten inwechseln solle oder möge.
Und damit diese unsere Ordnung desto besser exequiret undunterhalten, unsere Bürger und Unterthanen auch darzu mehrangetrieben werden, Als verordnen wir hiemit, dass ein jederAnbringer die Halbschiedt der confiscirten Gelder und obgemelterStrafen haben und geniessen solle, in welchen die Ubertretter aufderen anbringen ohnaussbleiblich durch Regierende H. H. Bürger-meistern ohne einiger Begnadung condemnirt und verdammt werdensollen; Warnacher ein jeder sich zu richten hat, Also beschlossenim kleinen Rath den 20 Mai 1686.
II.
E d i c t u m.
Als ein Ehrbarer hochweiser Rath dieses Königlichen Stuhlesund freier Reichsstadt Aachen aus dem von seither einem hoch-wiirdigen geistlichen Sendtgerichts hieselbst präsentirten höchst-gegründeten Memoriali sambt geziemender Imploration und adjunctosub lit A ersehen, welcher gestalten die hhlL Pastores im Reich,zu Würselen, Berg und haaren sich beigehen haben lassen, in denenzu hiesigem Sendgericht privative gehörigen causis pactium einerCognition oder Jurisdiction unter dem Prätext sich anzumassen alswenn in gemelten Örteren iuxta chronicam Noppii ein sentgerichteonstit.uirt worden sein sollte, gleichwie aber magistratus keinanderes Sentgericht in der Stadt und Reich Aachen als dahiesigesprivilegirtes Synodalgericht erkennet, welches in causis et casibusprivilegiis insertis iurisdictionem ordinariam sowohl in der Stadtals im Reich Aachen zu exerciren hat, also wird sämmtliehenReichs Eingesessenen und Unterthanen hiermit anbefohlen, invorfallenden zu hiesigem Synodalgericht gehörigen Streitsachen sichnach gegenwärtiger Verordnung zu richten und kein anderes alsdieses alleinig privilegirtes der stadt und des Reiches sentgerichtzu erkennen, mithin daselbst ihre habende Actionen ein- undauszuführen auch wird denen jetzigen und künftigen sogenanntenvermeintlichen Sendtselieifen zu Würselen, Berg und haaren sammtund sonders aufgegeben, gestalten sich in causis partium, wann siead contradictorium kommen, bei einer Vermeidung einer Straff von20 goldtgl darin ein jeder bei Contraventionsfall kraft dieses erfallensein solle, keiner Cognition anzumassen, sondern die sich angebenderparteie zu hiesigem privilegirten Synodalgericht hinzu verweisenwelches zu Jedermans Wissenschaft imprimirt, publicirt und affigirtwerden solle, also überkommen im Rath den 12 Mai 1758.