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3 (1890)
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Landgraben und besonders an den Steinwegen bei 3 ggl. Strafeabzuseillagen oder abzuwerfen.

174 8. den 11 März. Bei nunmehr bald angehendenKongress unter 3 GG1 Strafe zweimal in der Woche, nämlichMittwochs und Samstags gleich nach dem Essen die Strassen vorjedem Hause zu kehren, Hölzer und Bauschutt ohne Anstand zuräumen, keine Karren noch andere Gefahren auf den Gassen stehenzu lassen und keine Feuer-Asche auszuschütten.

Den 8t.en Julius. Allen Offizieren im Reich befohlen,in ihren Quartieren die bei allen Heiligthums-Fahrten brauchlichgewesene Wachten zu halten, die ihnen bekannten Posten zubesetzen, und gute Zucht zu beobachten.

1 749 den ersten Hornung. Sollen die vollwichtigenDucat.en zu 26 Gülden die leichten bis zum halben Louisd'orGewicht einschliesslich zu 257a Gülden aix Gours haben, jene aber,die unter einem halben Louisd'or und zwar bis zu 4 Ass drunterwägen, anders nicht gangbar sein als dass für jedes Ass 13 Bauschenund für die noch leichtern 14 Bauschen p. Ass bezahlet werden,imgleicben sollen alle andere Goldmünzen als Louisd'or, SpanischePistolen, Souverainen, Vertugadin's, Sonnen-Pistolen und übrigedie unter 3 Ass zu leicht sind, keinen anderen Cours haben alsdass für jedes Ass, das selbige unter den 3 Assen wiigen, 2 Markaix vergütet werden sollen.

NB. Den Ilten Julius näher verordnet, dass jene Dukaten dieein, höchstens zwei Ass zu leicht sind, zu 257-2 gl gehen,jene aber, die 3 oder mehrere Ass zu wenig haben, zwarauch zu 257-2 Gl gezahlet, darbeneben aber für jedes ander Vollwichtigkeit fehlendes Ass 14 Bauschen beigelegtwerden sollen.

Den 161 e n Mai bei 20 ggl Strafe, auch sogar für denMauer-Meister und wer sonst hieran pflichtig keinen gemeinen Grundin und ausser der Stadt zum Bauen oder sonst ohne des RathsErlaubniss zu verbrauchen, weder auch das Strassen-Pflaster ohneVorwissen zeitlicher Baumeister aufzubrechen.

1 7 5 0 den 6 März. Allen Reichs-Einwohnern bei 25 gglStrafe aufgegeben, die in ihre Häuser miethweise aufgenommenenfremde Leute alsofort abzuschaffen und inskünftig keine neuenohne besondere Erlaubniss der regierenden Herren Bürgermeistereinzunehmen.

NB. vid. ad 14tam 8bris 1G60 ibique eitata Edieta.

Den 19ten Junius. Nachdem die Hazard - Spiele,benenntlich Pharaon, Passadin, Berlan, Banque-volute, Lansquenet,Quinze, Trente etquarante, Cinque etNeuf, Bassette und dergleichen